Um die neue Moschee in der französischen Partnerstadt Fréjus ist ein Streit entbrannt. Das Thema sorgt für viel Wirbel in den nationalen französischen Zeitungen. Foto: Gautam Foto: Schwarzwälder-Bote

Baugenehmigung: Gotteshaus bleibt vorerst geöffnet / Ein Urteil steht noch aus

Triberg/Fréjus. In Tribergs französischer Partnerstadt Fréjus gibt es schon seit Monaten einen nicht enden wollenden Streit um die neue Moschee, der mit der Zeit immer komplizierter wird und mehrfach Thema in den nationalen Medien war. Der Bau des 1500 Quadratmeter großen Gebäudes wurde schon seit langem von dem islamischen Verein "El Fat" geplant. Im April 2011 wurde die erste Baugenehmigung erteilt, die aber zwei Jahre später ungültig wurde, da die Bauarbeiten noch nicht begonnen wurden.

Im August 2013 wurde daher eine neue Baugenehmigung beantragt und von der Stadtverwaltung in Form einer Aktualisierung der alten Genehmigung erteilt. Doch dies war umstritten und schon im Oktober folgte die erste Klage, da Sicherheitsbestimmungen nicht berücksichtigt wurden.

Der Bau wurde begonnen, doch dann wurde im März 2014 mit David Rachline (Front National) ein neuer Bürgermeister gewählt, der im November desselben Jahres die Unterbrechung der Bauarbeiten anordnete. Da diese Verordnung aber wenig später vom Verwaltungsgericht wegen Formfehlern für ungültig erklärt wurde, wurde weitergebaut und die Moschee schließlich im April 2015 fertiggestellt.

Daraufhin verweigerte Bürgermeister Rachline die Genehmigung zur Eröffnung der Moschee. Nach einer Klage des Vereins "El Fath" wies die Justiz die Stadtverwaltung an, die Eröffnung zu genehmigen, da es keinen Grund dagegen gebe. Der Bürgermeister lehnte dies trotzdem ab.

Letztlich erteilte der Präfekt (vergleichbar mit einem Regierungspräsidenten) die Genehmigung und die Moschee wurde im Januar 2016 eröffnet. Doch das juristische Tauziehen ging damit erst richtig los. Seitdem laufen zwei getrennte Gerichtsverfahren, ein strafrechtliches und ein verwaltungsrechtliches.

In der ersten Instanz des Strafverfahrens urteilte das Gericht in Draguignan im Februar 2016, dass die Baugenehmigung illegal erteilt worden sei, schreiben französische Medien. Das Gericht verurteilte den Verein "El Fath" und dessen Vorsitzenden Driss Maaroufi wegen des Baus ohne gültige Genehmigung. Der ehemalige Bürgermeister Elie Brun wurde wegen Betrugs im Zusammenhang mit der Erteilung der Baugenehmigung zu 18 Monaten Haft auf Bewährung und 100 000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Forderung der Staatsanwaltschaft, den Abriss der Moschee zu verfügen, wurde vom Gericht abgelehnt.

Gericht spricht sich gegen Abriss aus

In der zweiten Instanz vor dem Berufungsgericht in Aix-en-Provence erklärten die Richter am 21. März 2017, dass Sicherheitsvorschriften bezüglich der Überschwemmungsgefahr nicht eingehalten wurden, aber die Moschee deshalb nicht abgerissen werden müsse.

Das Urteil gegen Brun und Maaroufi wegen betrügerischer Erteilung der Baugenehmigung wurde zwar bestätigt, die Geldstrafen allerdings reduziert. Parallel dazu urteilte am 8. März 2017 das Verwaltungsgericht in Toulon, dass die Moschee mit einer ungültigen Baugenehmigung gebaut wurde, da die Erteilung dieser Genehmigung illegal gewesen sei.

Als nächste Stufe wird es ein Berufungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Marseille geben. Wie es ausgehen wird, ist offen. Bis dahin bleibt die Moschee trotz der fehlenden Rechtssicherheit geöffnet, während Bürgermeister Rachline weiterhin ihren Abriss fordert.