Tribergs Kämmerin Sylvia Vetter Foto: Stadtverwaltung Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat: Genehmigungsbehörde segnet Kreditaufnahme von 441 000 Euro ab

Triberg (hjk). Als geadelt durch die Genehmigungsbehörde dürfe sich Kämmerin Sylvia Vetter fühlen, betonte der Triberger Bürgermeister Gallus Strobel in der ersten Gemeinderatssitzung des laufenden Jahres. Denn – für die Haushaltssatzung des Hoheitsbereichs und die Feststellungsbeschlüsse der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Tourismusbetriebe wird die Gesetzmäßigkeit bestätigt.

Auch die vorgesehene Kreditaufnahme von 441 000 Euro wird abgesegnet. Das abgelaufene Jahr 2015 zeichne im Wesentlichen eine deutliche Verbesserung als geplant bei Gewerbesteuer, Schlüsselzuweisungen und Zuschüssen aus. Wesentliche Ausgaben wie Gebäude- und Grundstücksunterhaltung, Zinsen und Bewirtschaftung blieben deutlich unter den Ansätzen, damit würden die Mehrausgaben wohl deutlich kompensiert. Noch keine verbindlichen Aussagen könne die Gemeinde hinsichtlich der Einnahmen- und Ausgaben-rechnung machen.

Für 2016 überschreite die Zuführung an den Vermögenshaushalt deutlich die Millionengrenze, obwohl die Gemeinde die Gewerbesteuer verhalten ansetze. Zuweisungen und Zuschüsse erreichten Rekordniveau, so die Genehmigungsbehörde.

Zwar sei eine rege Investitionstätigkeit festzustellen, die sei aber in erster Linie auf die Auflösung der Sonderfinanzierung "Adelheid" zurückzuführen, die aus der Allgemeinen Rücklage finanziert werde. Weiterhin bilde die Grundschulsanierung einen Großteil der Investitionen. Trotz aller Tilgungen aber sei die Pro-Kopf-Verschuldung weit über dem Landesdurchschnitt. Allein im Hoheitsbereich lägen die Aufwendungen für Zins und Tilgung daher bei 610 000 Euro. "Dabei wird nicht verkannt, dass dies teilweise auch topografische Gründe hat und bedeutende Vermögenswerte, gerade auch im infrastrukturellen Bereich geschaffen wurden", so die Behörde. Zugleich wurde der Stadt zuerkannt, dass seitens des Landratsamts "die Fortsetzung des eingeschlagenen Konsolidierungsweges" ausdrücklich mitgetragen werde.