Mit Laktose-Intoleranz kein Anspruch auf höhere Leistungen

Triberg/Rottweil (leo). Wer eine Laktose-Intoleranz hat, hat nicht automatisch einen Anspruch auf höhere Leistungen. Das entschied jüngst das Sozialgericht Reutlingen, wo eine Triberger Hartz IV-Empfängerin höhere Leistung wegen ihrer Laktose-Intoleranz beantragte. Das Sozialgericht lehnte ihre Klage ab.

Eine Hartz IV-Empfängerin wollte vom Job-Center Schwarzwald-Baar-Kreis eine Erhöhung der Hilfe. Sie habe einen Mehrbedarf an Lebensmitteln, weil sie unter einer Laktose-Intoleranz leide. So ihr Argument. Das Job-Center lehnte ab. So klagte die Frau vor dem Sozialgericht Reutlingen, das ihren Fall jüngst in Rottweil verhandelte. Der Vertreter des Job-Centers argumentierte, dass Laktose freie Kost heute weitgehend in "normalen Geschäften" zu kaufen sei und kein großer Preisunterschied bestehe.

Während früher solche Leistungen gewährt wurden, gibt es heute keinen Anspruch mehr auf Mehrbedarf an Leistungen für eine kostenaufwendigere Ernährung. Nach neuesten medizinischen und ernährungswissenschaftliche Erkenntnissen stellt eine Laktoseintoleranz keinen erhöhten Ernährungsbedarf dar. Laktose freie Produkte würden heute von der Lebensmittelindustrie entdeckt. Die Auswahl von Laktose freien Produkten würde immer mehr auf dem Markt zunehmen, so der Vertreter des Jobcenters. Bekanntlich muss man heute bedeutend mehr, teilweise doppelt so viel für Laktose freie Lebensmittel bezahlen. Viele Lebensmittelhersteller preisen ihre Produkte als "Laktose frei an, obwohl diese von Natur aus Laktosefrei sind oder nie mit Laktose in Berührung gekommen sind. So war es für das Gericht eine kurze Sache zu urteilen. Die Klage wurde abgewiesen.