Die beiden Tatverdächtigen, die vergangenen Sommer ein Ehepaar nach dem Einbruch in dessen Wohnhaus in Triberg brutal überfallen haben sollen, müssen sich nun vor dem Landgericht Konstanz verantworten. Foto: Archiv

Männer sollen Ehepaar im August 2014 beraubt und erheblich verletzt haben. Auftakt der Hauptverhandlung am Montag, 9. Februar.

Triberg - Auf brutale Art und Weise raubten Mitte August vergangenen Jahres zwei Männer ein Triberger Ehepaar in seinem eigenen Wohnhaus aus. Die beiden maskierten Täter konnten trotz einer sofort eingeleiteten Großfahndung zunächst nicht gefasst werden. Nur wenige Tage später warteten die Staatsanwaltschaft Konstanz und das Polizeipräsidium Tuttlingen allerdings mit der Erfolgsmeldung auf, dass zwei Tatverdächtige in Triberg und im Ortenaukreis festgenommen werden konnten.

Nun wird ihr aufsehenserregender Fall vor dem Landgericht Konstanz verhandelt. Der Vorsitzende Richter Joachim Dospil hat für die Verhandlung zwei Sitzungstage anberaumt. Auftakt der Hauptverhandlung ist am Montag, 9. Februar, um 9 Uhr. Die Verhandlung geht am 10. Februar weiter. Fünf Zeugen werden zur Anhörung geladen.

Den beiden Angeklagten, die zur Tatzeit 20 und 26 Jahre alt waren, wird vorgeworfen, sie seien am 14. August 2014 in den frühen Morgenstunden in ein Wohnhaus in Triberg im Schwarzwald eingebrochen. Nachdem sie keine wertvollen Gegenstände gefunden hatten, sollen sie – mit einem Messer und einem Geißfuß bewaffnet – die Bewohner des Hauses aufgeweckt und anschließend bedroht und geschlagen haben.

Die Geschädigten sollen dadurch eine Schädelprellung, ein Schädelhämatom sowie weitere Prellungen und Hämatome am Körper erlitten haben. Die Angeklagten sollen Bargeld, Schmuck und eine EC-Karte nebst zugehöriger PIN erbeutet haben.

Bevor sie das Haus verließen, sollen die Angeklagten die Geschädigten noch gefesselt und die Telefonanlage unbrauchbar gemacht haben.

Im weiteren Verlauf sollen die beiden Angeklagten dann noch an einem Geldautomaten unter Verwendung der erbeuteten EC-Karte eine größere Bargeldsumme vom Konto des Ehepaars abgehoben haben.

Der jüngere der beiden Angeklagten soll vorher schon zweimal – im Mai oder Juni und Anfang August 2014 – in das Wohnhaus der Geschädigten eingebrochen sein und dabei Schmuck, Bargeld und andere Wertsachen entwendet haben.