Pfarrsekretärin Susi Wehrle (links) zeigt den Helfern in Schonach, wie sie die Wahlunterlagen für die Wahl des Gesamt-Pfarrgemeinderats auf möglichst ökonomische Weise zum Versand fertig machen. Foto: Kommert Foto: Schwarzwälder-Bote

Pfarrgemeinderat wählt am 15. März die Vertreter / Stimmabgabe bis Wahltag möglich

Von Hans-Jürgen Kommert

Raumschaft Triberg. Am 15. März wird in der Raumschaft Triberg gewählt – genauer gesagt, sind die Katholiken in der Seelsorgeeinheit "Maria in der Tanne" wie ihre Glaubensge-schwister in der ganzen Erzdiözese Freiburg gefragt, um den Pfarrgemeinderat zu wählen.

Daniel Schätzle informierte über verschiedene Modalitäten, die neu sind. "Es gibt unterschiedliche Stimmzettel für die Stimmbezirke, auf denen dann auch nur die Kandidaten des jeweiligen Stimmbezirks enthalten sind. Auf den Stimmzetteln von Nussbach, Gremmelsbach und Schönwald sind wegen der Möglichkeit der Persönlichkeitswahl vier Leerzeilen enthalten, auf denen die Wahlberechtigten weitere Vorschläge notieren können und diesen dann auch Stimmen vergeben können", klärte er auf.

Bei den Vorschlägen müsse es sich allerdings um stimmberechtigte Personen aus dem Stimmbezirk des Wählers handeln.

Die Wahllokale seien grundsätzlich am 15. März , von 9 bis 13 Uhr geöffnet, lediglich in Schönwald kann man auch zusätzlich vor und nach dem Vorabendgottesdienst für jeweils eine Stunde, also von 17.30 bis 20.30 Uhr, wählen.

Die Wahllokale befinden sich im Rathaus Nussbach, in der Schule in Gremmelsbach, in Triberg im kleinen Pfarrsaal, in Schonach im Pfarrzentrum sowie in Schönwald im Pfarrhaus. Da sich der amtierende Pfarrgemeinderat für die allgemeine Briefwahl entschieden hat, werden alle Wahlberechtigten bis zum 1. März alle Wahlunterlagen (also Wahlbenachrichtigungskarte, Stimmzettel mit Merkblatt, Stimmzettelumschlag und Rücksendeumschlag) per Post erhalten. Somit kann jeder Wähler nach den Anleitungen im Merkblatt schon zuhause seine Stimmen vergeben und den Stimmzettel im verschlossenen Stimmzettelumschlag zusammen mit der Wahlbenachrichtigungskarte im Rücksendeumschlag im Briefkasten eines Pfarrbüros in der Pfarrgemeinde Triberg Maria in der Tanne oder in einem Briefkasten der Deutschen Post einwerfen.

"Der Rücksendeumschlag muss aber auch bis zum 15. März spätestens 13 Uhr eingegangen sein. Im Falle des Versendens per Post wird empfohlen, den Rücksendeumschlag bis spätestens 12. März in einen Briefkasten der Deutschen Post einzulegen, der noch am selben Tag geleert wird", nannte Schätzle andere Möglichkeiten. "Wenn die Wähler ihre Stimmen im Wahllokal abgeben wollen, müssen sie sich nicht zwangsweise an die eigenen Stimmbezirke halten", klärte er auf.

So könne man beispielsweise die Wahl mit dem Besuch des Vorabendgottesdienstes in Schönwald verbinden. "Wenn ein Wähler seinen Stimmzettel noch nicht zuhause ausgefüllt hat, muss er aber sämtliche Wahlunterlagen zur Wahl mitbringen, so dass er sie in der Wahlkabine ausfüllen kann", betonte er. Zu beachten sei, dass zwar kumulieren (einem Kandidaten mehr als eine Stimme geben) möglich ist, nicht jedoch das Panaschieren, da es sich um eine echte Teilortswahl handelt, also ausschließlich Kandidaten des zugewiesenen Stimmbezirks gewählt werden dürfen.

Wer einem Kandidaten mehr als drei Stimmen zuteilt, hat ungültig gewählt, allerdings werden die drei gültigen Stimmen gewertet. Ebenso, wenn die Gesamtstimmenzahl von vier überschritten ist. Gültig ist der Stimmzettel jedoch auch dann, wenn weniger als vier Stimmen vergeben wurden. "Allerdings sind dann Stimmen verschenkt", erklärt Schätzle.

Ein Sonderfall sei sicherlich Nussbach – "hier sind  tatsächlich die Ideen der Wähler für einen vierten Kandidaten gefragt", so Schätzle. Denn Nussbach hat im neuen Pfarrgemeinderat auch vier Sitze, aber momentan nur drei Kandidaten. Das heiße, die Nußbacher Wähler können somit weitere Vorschläge machen, wer der vierte Kandidat werden soll. Zur Persönlichkeitswahl seien auf den Stimmzetteln von Nussbach, Gremmelsbach und Schönwald vier Leerzeilen enthalten, auf denen die weiteren Vorschläge und die Stimmabgabe vermerkt werden können. Es sei sogar möglich, dass ein Wähler aus diesen Stimmbezirken mit den Vorschlägen überhaupt nicht einverstanden ist und vier eigene Kandidaten in die Leerzeilen schreibt und diesen seine vier Stimmen gibt. Um bei der Auszählung dann überhaupt gewertet zu werden, benötigt ein durch Persönlichkeitswahl gewählter Kandidat die Stimmen von zehn verschiedenen Wählern, also nicht zehn Stimmen – als Änderung zur letzten Pfarrgemeinderatswahl.