In die nächste Runde geht das Gerangel um den Chefsessel im Triberger Rathaus. Foto: Eich Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Möckesch erhebt Einspruch gegen Bürgermeisterwahl / Kommunalaufsicht entscheidet nun

Günter Möckesch hat gegen die Bürgermeisterwahl in Triberg vom 12. November Einspruch eingelegt. Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis als kommunale Aufsichtsbehörde bestätigte auf Anfrage den fristgerechten Eingang eines entsprechenden Schreibens von Möckeschs Anwälten.

Triberg (bk/rob). "Ich gehe nach wie vor davon aus, dass meine Nichtzulassung als Bürgermeisterkandidat rechtswidrig war. Ich bin deshalb leider gezwungen, gegen das Wahlergebnis Einspruch einzulegen", so Günther Möckesch. "Gerne hätte ich die Wähler bereits am Wahlsonntag in einer demokratischen Wahl entscheiden lassen, wer künftig die Geschicke der Stadt Triberg lenken soll. Da sich aber der Wahlausschuss der Stadt Triberg – in Verkennung der Tatsachen – dazu entschieden hat, meine Kandidatur nicht zuzulassen, musste ich eben diesen Weg gehen."

Möckesch bezieht sich dabei auf das Geschehen gegen Ende der Bewerbungsfrist zur Bürgermeisterwahl am 16. Oktober. Der Triberger Hotelier gab an diesem Tag seine Bewerbung im Vorzimmer des Bürgermeisters zu Händen von Gallus Strobel ab, ohne Hinweis auf die Bürgermeisterwahl. Ein Formverstoß insofern auch, als die Vorsitzende des Wahlausschusses, Barbara Duffner, Empfängerin des Schreibens hätte sein müssen. Sie erreichte das Schreiben erst am Folgetag. Es fehlten zudem ein Wohnortnachweis des Kandidaten und die Wählbarkeitsbescheinigung.

Der Triberger Wahlausschuss hatte in der Folge Möckesch als Kandidaten nicht zugelassen. Seinen Widerspruch lehnten die Triberger Wahlverantwortlichen ebenfalls ab. Über das Widerspruchsschreiben zu diesem Vorgang mit Datum vom 30. Oktober muss die Kommunalaufsicht noch entscheiden – und nun zusätzlich über den Einspruch zur gesamten Bürgermeisterwahl am Sonntag, 12. November.

Beim jüngsten Einspruch wurde keine Frist versäumt: "Bei der Rechtsaufsichtsbehörde ist das Einspruchsschreiben zur Wahlanfechtung fristgerecht am Freitagabend per Fax vorab und am Dienstag mit Anlagen auch per Post eingegangen", so Heike Frank, Pressesprecherin des Landratsamts. Die Aufsichtsbehörde geht nun die Wahlprüfung an. Zum zeitlichen Rahmen sagt Frank: "Der Widerspruch zur Nichtzulassungsentscheidung des Gemeindewahlausschusses wird aller Voraussicht nach im zeitlichen Rahmen der Wahlanfechtungsentscheidung abgewickelt." Bedeutet: Zeitnah zum Bescheid, ob der Triberger Wahlausschuss Möckeschs Kandidatur zu Recht oder Unrecht aus formalen und Frist-Gründen abgelehnt hat, wird auch über dessen Einspruch zur Bürgermeisterwahl entschieden werden.

Auf Möckeschs Einspruch gegen die jüngste Bürgermeisterwahl angesprochen sagte die Wahlausschussvorsitzende und Hauptamtsleiterin Barbara Duffner am Mittwoch gegenüber dem Schwarzwälder Boten: "Wir haben damit gerechnet, dass diese Wahlanfechtung kommt und sehen der Entscheidung darüber ruhig entgegen." Ihr Chef, der im Amt bestätigte, langjährige Triberger Bürgermeister Gallus Strobel, sagte zu Möckeschs Agieren: "Das ist mir völlig wurst. Zu diesem kindischen Unsinn äußere ich mich nicht mehr. Das bringt Triberg keinen Millimeter voran."