Abwasserbeseitigung: GVV bereitet mögliche Erhöhung der Gebühren vor / Satzung wird geändert

Hauskläranlagen, Absetz- oder Sickergruben im Außenbereich bilden wegen der stetigen Maßnahmen zur Erschließung der Außenbereiche ein aussterbendes Element. Ihnen droht eine Erhöhung der Gebühren.

Von Hans-Jürgen Kommert

Raumschaft Triberg. "Wegen der stetigen Erschließung der Außenbereiche in allen Mitgliedsgemeinden hat sich die Anzahl dieser Anlagen stetig verringert", erklärte Tribergs Bürgermeister und Verbandsvorsitzender Gallus Strobel vor den Mitgliedern des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV). Von einstmals bis zu beinahe 300 solcher souveräner Anlagen sei diese Zahl mittlerweile auf 61 zurück gegangen, bei denen je nach Anlage von mindestens einmal jährlicher bis zu zweijährlicher Abfuhr gesprochen wird. Die tatsächlichen Kosten lägen dabei bei rund 28 000 Euro. Eine vorläufige Berechnung ergab, je nach Typ der externen Anlage, enorme Kosten, die auf die Eigentümer zukommen.

Bei den Absetzgruben geht die Verwaltung des GVV von Gesamtkosten von 78,32 Euro je Kubikmeter aus, bei den Kleinkläranlagen mit Ausfaulgrube lägen diese Kosten bei 66,16 Euro. Geschlossene Gruben, die zumeist mehrmals jährlich entleert werden müssten, liegen laut Kalkulation bei 44,38 Euro je Kubikmeter. "Wie sich die Zahlen genau darstellen, können wir erst nach Aufstellung des Haushalts für den GVV darstellen", machte Strobel deutlich.

Aus wirtschaftlichen Gründen werde konzentriert nur in wenigen Wochen im Herbst abgefahren, um auch etwaige Geruchsbelästigungen für die Anwohner so gering wie möglich zu halten. Die Anzahl der Haushalte mit eigenständigen Anlagen verringere sich zudem regelmäßig, da immer mehr Anwesen angeschlossen würden.

Für das Jahr 2014 werden die Gebühren konstant gehalten und entsprechen somit den Vorjahren. Wie es für 2015 aussieht, könne derzeit noch nicht abschließend festgestellt werden, daher rät GVV-Geschäftsführer Alexander Kutzner dazu, einen förmlichen Vorankündigungsbeschluss bekannt zu machen, um zum 1. Januar 2016 die Grundlage für eine mögliche Gebührenanhebung für das dann laufende Jahr 2016 zu erwirken. Noch im Dezember soll ein entsprechender Vorankündigungstext veröffentlicht werden. "Eine Beratung kann dann in der Sitzung am 1. Februar 2016 erfolgen", betonte Kutzner.

Die Verwaltung wurde von den Mitgliedern des Gemeindeverwaltungsverbands einstimmig beauftragt, eine entsprechende Satzungsänderung im Zuge der Neukalkulation vorzunehmen und die Vorankündigung einer gegebenenfalls fälligen Gebührenanhebung zeitnah zu veröffentlichen.