Handwerker zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

Raumschaft Triberg/Villingen (leo). Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein schlimmes Vergehen. Das weiß jetzt auch ein 65-jähriger Elektromeister aus der Raumschaft Triberg. Und wenn ein Notfall besteht, hat es trotzdem Folgen, wenn man sich ohne Fahrerlaubnis hinters Steuer setzt.

Zum Hintergrund: Der Elektromeister musste dringend auf eine Baustelle in die Schweiz, um dort Elektro-Anschlüsse zu legen, damit man auf der Baustelle arbeiten konnte. Der Elektromeister hatte aufgrund eines früheren Verkehrsdelikts keine Fahrerlaubnis. Ein Bekannter von ihm, der ihn meistens chauffierte, kam nicht zum Termin. Die Ehefrau war auch nicht zur Stelle, um ihren Mann zur Baustelle zu bringen.

Der Elektromeister war in einer großen Notlage. Er befürchtete, dass auf ihn Schadensersatzforderungen zukommen würden. So ging er selbst ans Steuer. Denn ohne seine Vorarbeit mit den Installationsarbeiten hätte man auf der Baustelle nicht arbeiten können.

Am Grenzübergang Bargen wurde der Handwerker durch die Schweizer Grenzwache kontrolliert, und damit war die Fahrt beendet. Eine Strafanzeige folgte.

Vor Gericht argumentierte der Angeklagte, dass er hier aus einer Notlage heraus gehandelt habe und dies von ihm nicht richtig war.

Die Staatsanwältin plädierte für eine Haftstrafe ohne Bewährung, während der Verteidiger für seinen Mandanten auf eine Bewährungsstrafe plädierte.

Richter Christian Bäumler urteilte am Ende auf eine Haftstrafe von neun Monaten, ausgesetzt auf fünf Jahre zur Bewährung, zuzüglich 50 Stunden gemeinnützige Arbeit, die der Handwerker leisten muss.