Hinter das bereits angebrachte Logo des "Triberg-Land" soll künftig ein Banner schon von Weitem auf diese Attraktion aufmerksam machen. Foto: Kommert Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Auch Banner für Triberg-Land durchgewunken

Triberg. Einige kleinere Bauanträge lagen dem Gemeinderat Triberg in der jüngsten Sitzung vor. Zunächst aber behandelte der Gemeinderat die Anbringung eines Werbebanners für das Triberg-Land, das mittels Metallableger an der Fassade befestigt werden soll. Antragsteller ist der Gebäudeeigentümer, die Firma Dickmann Projektentwicklung. Bei einer Größe von 2,5 Metern auf 80 Zentimeter entspreche das Banner der geltenden Werbeanlagensatzung der Stadt Triberg. Michael Hummel (FWV) interessierte sich dafür, wer das Banner bezahlt. "Die Stadt Triberg", antwortete Bürgermeister Gallus Strobel. "Als Eigentümer des Gebäudes, stellt jedoch Rolf Dickmann den Antrag."

Ute Meier (SPD) hatte dazu eine Ergänzung aus der Bevölkerung: Nachdem ja nunmehr die Uhr über dem ehemaligen Geschäft Scherer abgestellt worden sei, könnte doch an dieser Stelle eine Bahnhofs-Uhr angebracht werden, die sehr gut zum Triberg-Land passen würde. "Wir sind wegen der Verlegung der Uhr in Verhandlungen mit der Familie Scherer. Aber eine Bahnhofsuhr könnte man sich durchaus vorstellen", erklärte Strobel dazu. Zunächst aber gab der Gemeinderat sein einstimmiges Einvernehmen zum Banner für das Triberg-Land.

Ist eine Shisha-Bar überhaupt rechtens, wollte Klaus Nagel (FWV) wissen, nachdem Afrim Qorraj plant, im einstigen Laden in der Hauptstraße 38, unterhalb der Buchhandlung Schönenberger, diese einzurichten. In der Schule sei die Nutzung der Wasserpfeifen nun verboten, nachdem zwei Schüler mit eben diesen erwischt worden waren. Bürgermeister Strobel klärte ihn zunächst darüber auf, dass diese Abwägung nicht zu den Pflichten des Gemeinderats zähle, das mache dann das Landratsamt. Auch, ob zwei solcher Bars in Triberg Sinn machten, "muss uns nicht interessieren", sagte der Schultes. Denn grundsätzlich seien Shisha-Bars erlaubt, auch der Verkauf alkoholischer sowie alkoholfreier Getränke, so denn eine Ausschankkonzession vorliege. Auch der Verkauf von Wasserpfeifen, wie es der künftige Betreiber vorsieht, sei durchaus nicht verboten. Vielmehr gehe es nun darum, abzuklären, ob man das Einvernehmen erteilen wolle.

"Es macht keinen Sinn, das Einvernehmen nicht zu erteilen – das Landratsamt schickt uns das dann postwendend zurück", wusste auch Susanne Muschal (SPD) aus Erfahrung. Sie war einige Jahre im Bauamt der Stadt St. Georgen tätig und hatte eigenen Aussagen zufolge mit solchen Fällen zu tun. Mit einer Enthaltung gab auch hier der Gemeinderat grünes Licht.