So sieht der Zaun zum Greifvogelpark jetzt aus – ganz ungefährlich und ganz ohne Nato-Stacheldraht. Gleich nachdem sich Protest gegen den Ende November ausgebrachten Stacheldraht regte, folgte der Investor der Forderung des Landratsamtes und ließ den scharfkantigen Draht wieder entfernen. Doch die Tierrechtsorganisation Peta lässt nicht locker und hat Anzeige erstattet. Foto: Reutter

Tierrechtsorganisation stellt Anzeige wegen ausgelegtem Nato-Stacheldraht.

Triberg - Der kurzzeitig beim Greifvogelpark ausgelegte "Nato-Stacheldraht" ist für die Tierrechtsorganisation Peta eine Gelegenheit, den Investor des Parks, Stephan Keidel, anzugreifen und sich erneut gegen die im Bau befindliche Anlage auszusprechen.

Dass Peta nichts von dem Greifvogelpark hält, ist durch diverse Stellungnahmen in den vergangenen Monaten hinlänglich bekannt. Kritik hagelt es nun am Vorgehen des Investors, der an der Grenze des Parkzauns scharfkantigen, sogenannten Nato-Stacheldraht ausgebracht hatte (wir berichteten).

Wie Keidel betont, habe er hierfür eine Genehmigung von der Verwaltung gehabt. Bürgermeister Gallus Strobel bestätigt das, schränkt aber ein, dass er bei der Genehmigung einen üblichen Stacheldraht im Sinn gehabt hätte und nicht den "bissigen, scharfen" Nato-Stacheldraht. Deshalb sei tags drauf nach der Ausbringung des Drahts zurückgerudert worden und Keidel habe den Draht gleich wieder entfernt.

Das Landratsamt hat die umgehende Entfernung gefordert, "weil Verletzungsgefahr für Mensch und Tier bestand", so Pressesprecherin Heike Frank. Die Kreisbehörde habe im Vorfeld nichts von der Ausbringung des Nato-Stacheldrahts gewusst. Es habe kein Antrag von Keidel vorgelegen. Einen solchen hätte das Landratsamt als zuständige Baurechtsbehörde auch nicht genehmigt.

Offensichtlich waren der Triberger Stadtverwaltung die Zuständigkeiten unklar und dass nur das Landratsamt über eine solche Genehmigung hätte entscheiden können. "Wir haben das nicht im einzelnen geprüft", räumt Strobel ein.

Petas Zorn richtet sich derweil gegen den Investor. Die Tierrechtsorganisation hat "wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz" beim Veterinäramt Schwarzwald-Baar-Kreis Anzeige gegen Keidel gestellt. Schließlich sei es verboten, "zum Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist". An den "rasiermesserscharfen Klingen des Widerhakensperrdrahts" könnten sich Mensch und Tier "schwer verletzen". Keidel müsse sich also wegen einer Ordnungswidrigkeit verantworten.

Das Landratsamt dazu: Es liege im Ermessen der Verwaltungsbehörde, ob eine Ordnungswidrigkeit verfolgt werde. Dabei möchte die Behörde aber berücksichtigen, dass sich Keidel vor Auslegung des Drahts bei der Stadt erkundigt hat, ob Einwendungen bestehen. Außerdem habe der Investor den Stacheldraht "unverzüglich entfernt", nachdem er dazu durch das Landratsamt aufgefordert wurde.

Peta holt indes weiter aus: Keidel habe "deutlich gezeigt, wie skrupellos er Verletzungen von Mensch und Tier" für den eigenen Profit in Kauf nehme. Es wäre deshalb eine "grob fahrlässige" Entscheidung der zuständigen Behörden, Keidel die Verantwortung für das Wohl von Lebewesen in einem Vogelpark zu überlassen, so Vanessa Reithinger, Fachreferentin für Wildtiere bei Peta. "Wir hoffen, dass Keidel die noch ausstehende Zoogenehmigung nicht erteilt wird."

Das Landratsamt hierzu: Der Antragsteller habe einen Anspruch auf Erteilung der Zoogenehmigung, "sofern alle in den einschlägigen Rechtsgebieten geforderten Voraussetzungen erfüllt sind", merkt Pressesprecherin Heike Frank an. Dies werde im Genehmigungsverfahren geprüft. Bislang sei die Zoogenehmigung noch nicht erteilt worden.

Strobel möchte sich zu Peta und ihrem Vorgehen in dieser Sache nicht weiter äußern. "Das ist mir eigentlich zu blöd", so der Bürgermeister.