Über die beiden Täter, die im August vorigen Jahres ein schlafendes Ehepaar in seinem Haus in Triberg überfallen, misshandelt, bedroht und ausgeraubt haben, hat das Landgericht Konstanz am Dienstag empfindliche Freiheitsstrafen verhängt. Foto: Liebau

Für Richter ist gewalttätiger Raubüberfall brutal und skrupellos. Ehepaar nimmt Entschuldigung der Täter nicht an.

Triberg/Konstanz - Über die beiden Täter, die im August vorigen Jahres ein schlafendes Ehepaar in seinem Haus in Triberg überfallen, misshandelt, bedroht und ausgeraubt haben, hat das Landgericht Konstanz am Dienstag empfindliche Freiheitsstrafen verhängt.

Der einschlägig vorbestrafte 20-jährige Täter wurde zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der 26-jährige Mittäter zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft. Das Gericht sah die angeklagten Tatbestände des Wohnungseinbruchs und Diebstahls, der schweren, räuberische Erpressung, des erpresserischen Menschenraubs sowie der gefährlichen Körperverletzung und des Computerbetrug als erwiesen an.

"Das war brutal und skrupellos", charakterisierte der Vertreter der Staatsanwalt am Dienstag den gewalttätigen Raubüberfall der beiden Angeklagten, bei dem sie 1450 Euro Bargeld, eine EC-Karte mit Geheimnummer und Schmuck im Wert von 2000 Euro erbeutet hatten.

Wie berichtet, schlug und trat der 20-Jährige auf den 73-jährigen Hausbesitzer ein, so dass er erheblich verletzt wurde. Der 26-Jährige drohte mit einem Brecheisen und forderte die Frau auf, Geld herauszurücken. Die 61-Jährige gab schließlich nach und gab aus Angst um das Leben ihres Mannes das Geld, die Karte und die Wertsachen heraus. Bevor die maskierten Täter sich mit der Beute auf die Flucht machten, nahmen sie die Festplatte einer Überwachungskamera mit.

Der 20-Jährige versuchte, Fußspuren auf dem Marmorboden mit starken Reinigungsmitteln zu verwischen. Dann fesselten beide ihren Opfern die Hände mit Elektrokabeln, setzten Handy und Festnetztelefon außer Betrieb und schlossen das Ehepaar in seinem Haus ein.

Später hoben sie mit der erbeuteten Geldkarte weitere 2000 Euro vom Konto der Frau ab. Vor Gericht versuchten die beiden Angeklagten ihre Tatbeiträge zu verharmlosen. Zwar räumten sie die bereits ermittelten Taten ein, aber echtes Bedauern vermissten sowohl Staatsanwalt, Gericht und insbesondere die Tatopfer.

Eine schriftliche Entschuldigung des 26-Jährigen, der zudem 4500 Euro Schmerzensgeld anbot, nahmen sie nicht an.

Solch eine Tat sei unentschuldbar, ließen sie ihren Anwalt mitteilen. Das Geld werden sie wohl akzeptieren, obgleich es das erlittene Leid, die Todesangst und die lang nachwirkenden Folgen des Traumas nicht beheben kann.

Der von einer Sozialarbeiterin der Jugendgerichtshilfe als "empathielos" beschriebene 20-Jährige machte erst gar keinen Versuch, sich bei dem Ehepaar zu entschuldigen. Er war schon im Juni und Anfang August zunächst unbemerkt in ihr Haus eingebrochen und hatte Schmuck im Wert von 7000 Euro sowie eine Geldbörse mit 700 Euro gestohlen.

Vor Gericht behauptete er, ein Teil der Beute liege noch in einem Versteck im Freien. Er fertigte eine Lageskizze an, damit die Polizei dort danach suchen, und die Schmuckstücke den Eigentümern zurückgeben könne.

Der 20-jährige Täter war erst wenige Monate vor der Tat vorzeitig aus dem Jugendstrafvollzug entlassen worden, wo er eine Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten absitzen sollte.

Die noch nicht verbüßte Reststrafe floss jetzt in das Urteil mit ein. Es ist noch nicht rechtskräftig.