Wo jetzt Fahrzeuge parken und Baufahrzeuge sowie Baumaterial für den Boulevard in Verlängerung der Parkgarage lagern, soll bald ein Vollsortimenter entstehen. Foto: Kommert Foto: Schwarzwälder-Bote

Triberg treibt die Planung des Edeka-Marktes weiter voran / Strobel: Unterzentrum braucht Vollversorger

Von Hans-Jürgen Kommert

Triberg. In eine entscheidende Phase tritt nach dem einstimmigen Beschluss des Triberger Gemeinderats nun der Bau des Verbrauchermarkts Edeka auf dem Gelände des ehemaligen Bühlerareals mit der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen.

Während die meisten Stellungnahmen generell Zustimmung unter gewissen Voraussetzungen signalisierten, lehnt die Gemeinde Schonach den Bau nach wie vor ab. Trotz des städtebaulichen Vertrags sehe man dort die Gefahr der Minimierung der Öffnungszeiten und des Angebots – außerdem drohe dennoch die Schließung des dortigen Marktes, hieß es am Mittwochabend im Triberger Gemeinderat. Hier sieht man seitens der Stadt Triberg kein Problem.

Bis 2021 sei durch den städtebauliche Vertrag die Weiterführung des Schonacher Marktes in jedem Fall im bisherigen Umfang gewährleistet, da dort auch der Umfang der Betriebspflicht gesichert werde. Die Befürchtungen Schonachs, dass der städtebauliche Vertrag "jederzeit aushebelbar" sei, werden seitens der Stadtverwaltung und des Gemeinderats nicht geteilt. Der Stadt Triberg als Unterzentrum könne aber keinesfalls zugemutet werden, dass eine Versorgung ausschließlich über Discounter beschränkt bleiben müsse.

Erhebliche Auswirkungen auf die kleinzellige Einzelhandelsstruktur in Schonach und Schönwald befürchtet man im Nachbarort Schonach ebenfalls. Dies sieht man in Triberg völlig anders. Erhebliche Auswirkungen seien nicht zu erwarten, so die Gemeinde. Bestehende Kleinanbieter würden allenfalls geringfügig tangiert.

Auch ein grundsätzliches Überangebot an Lebensmittelläden bei sinkender Bevölkerungszahl, das Schonach befürchtet, sehe man generell nicht, nehme den Einwand aber zur Kenntnis. Das Argument, dass die Neuansiedlung eines Vollsortimenters zu einer Verdrängungssituation führe, werde dadurch entkräftet, dass Triberg seine Funktion als Unterzentrum nur dann sinnvoll wahrnehmen könne, wenn vor Ort ein Vollsortimenter vorhanden sei.

Eine von Schonach erbetene Weiterbeteilung am Verfahren sei eigentlich aufgrund des beschleunigten Verfahrens nicht mehr möglich. "Wir werden der Nachbargemeinde die Ergebnisse jedoch mitteilen", signalisierte Bürgermeister Gallus Strobel Entgegenkommen.

Stadtrat Klaus Wangler (CDU) sah nach der ausgiebigen Begutachtung aller Stellungnahmen keine Hinderungsgründe mehr für den Markt. "Man sollte aber darüber nachdenken, das Vorhaben in Versorgermarkt umzubenennen, weil der Verbrauchermarkt so negativ besetzt ist", schlug er vor. "Das wäre später vielleicht möglich, aber derzeit auf keinen Fall. Es könnte sogar soweit kommen, dass dann eine erneute Offenlage nötig sein würde", betonte Strobel.

Klaus Nagel (FWV) wies auf die Stellungnahme des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg hin. Dieser stellte fest, dass "eine mögliche Aufgabe des vorhandenen Verbrauchermarkts in Schonach eine wesentliche Beeinträchtigung der verbrauchernahen Versorgung darstellen könnte. Zugleich sieht der Verband, dass ein großer Markt im Unterzentrum die qualifizierte Grundversorgung nachhaltig stärke. "Wir werden deshalb auf jeden Fall unser ›Ja‹ geben, versicherte er.

Ute Meier (SPD) sah als wichtiges Indiz für den Markt die Tatsache, dass es von den Bürgern keine Anregungen gegeben habe.

Nach einer einzelnen Abwägung jeder einzelnen Stellungnahme unter- und gegeneinander beschloss der Gemeinderat einstimmig den vorliegenden Bebauungsplan.

In einem weiteren Schritt wurde ohne Diskussion die Bauleitplanung einstimmig beschlossen.

Lediglich Bernhard Fehrenbach (FWV) wies darauf hin, dass auf dem Plan ein sehr langes Vordach ausgewiesen sei. "Wir haben das so groß eingezeichnet. Ob es in dieser Größe kommt, steht noch nicht fest. Aber wenn, brauchen wir keine neuen Genehmigungen", erklärte Strobel dem Gemeinderatsmitglied dazu. Bauleitplanung und Bebauungsplan seien aber Voraussetzung für den Bauantrag. "Ein großer Dachüberstand hätte den Vorteil einer größeren Fläche für touristische Nutzung", stellte er Überlegungen an.