Amtsinhaber Gallus Strobel ist der einzige zugelassene Bürgermeisterkandidat. Foto: Börsig-Kienzler

Günther Mökesch kämpft um Zulassung seiner Kandidatur. Strafrechtliche Prüfung gegen Amtsinhaber Gallus Strobel.

Triberg - Ein verwaltungsjuristisches Tauziehen findet in diesen Tagen rund um die Triberger Bürgermeisterwahl am 12. November statt. Offiziell ist hier bislang die Kandidatur des Amtsinhabers Gallus Strobel (CDU) für eine dritte Amtsperiode vom Gemeindewahlausschuss zugelassen. Der ortsansässige Hotelier Günther Möckesch gab am 16. Oktober ebenfalls sein Bewerbungsschreiben im Rathaus für das Bürgermeisteramt ab. Wegen Ablehnung seiner Bewerbung aus formellen Gründen legt Möckesch nun erneut Widerspruch ein.

Möckesch ist als Eigentümer des Wehrle-Hotels im Ort bekannt. Seine Kandidatur überraschte insofern, da er nicht nur sein Spa-Hotel als Geschäftsführer leitet, sondern auch viel vor hat mit seiner neuesten Errungenschaft. Die alte Geutsche gehört jetzt ebenfalls zum Eigentum des Millionärs.

Formverstoß bei Abgabe der Bewerbung

Der Triberger Unternehmer gab seine Bewerbung am 16. Oktober im Vorzimmer des Bürgermeisters zu Händen von Gallus Strobel ab. Ein Formverstoß insofern, als die Vorsitzende des Wahlausschusses, Hauptamtsleiterin Barbara Duffner, Empfängerin des Schreibens hätte sein müssen. Außerdem ermangelte es der Bewerbung an einem Wohnortnachweis, ein lässlicher Fehler, wie Möckesch meint, schließlich sei er stadtbekannt. Gleichwohl wurde seine Bewerbung vom mehrköpfigen Wahlausschuss aus formalen Gründen nicht zugelassen. Einen ersten Widerspruch hierzu lehnte zweitinstanzlich die Kommunalaufsicht des Landratsamtes ebenso ab wie erstinstanzlich die Triberger Wahlverantwortlichen.

Nun interveniert Möckesch erneut. Ein zweites Widerspruchsschreiben mit Datum vom 30. Oktober ist im Rathaus eingegangen.

Barbara Duffner sagte am Montag, sie werde den Wahlausschuss des Gemeinderates erneut einberufen, ob das wegen der Feiertage noch diese Woche gelingen könne, sei fraglich.

Widerspruch hat wohl keine Chance

Weniger fraglich ist offenbar der Ausgang der Sitzung zum Widerspruch von Günther Möckesch. "Die Faktenlage hat sich ja nicht geändert, von daher gehe ich davon aus, dass wir erneut ablehnen", sagte Duffner am Montag. Das weitere Prozedere sei dergestalt, dass erneut das Landratsamt über den Fall entscheiden müsse. Ob die Zeit bis zum Wahlsonntag am 12. November für diesen Instanzenweg ausreichen kann, ist laut der Triberger Wahlausschussvorsitzenden "fraglich. Die Wahl wird mit einem Kandidaten stattfinden", erklärte sie ganz offen am Montag.

Möckesch stützt sein neuerliches Opponieren auf angebliche Falschaussagen der handelnden Personen. "Von offizieller Seite wird falsch informiert", schreibt er in seinem Einspruch an die Verwaltung. Er besteht darauf, dass seine Bewerbung rechtzeitig im Rathaus angekommen sei: "Am 16. Oktober um 11 Uhr", betont er nun schriftlich. Barbara Duffner ihrerseits erklärt, dass "die Bewerbung nicht in meinem Einflussbereich vorgelegen hat". Sie ergänzt: "Ich hatte keine Kenntnis davon." Dies erkläre sich aus der Tatsache, dass das Schreiben "im Bürgermeistervorzimmer zu Händen von Gallus Strobel abgegeben wurde".

Möckesch schreibt dazu in seinem Widerspruch, dass die Bewerbung "auf Grund der Stellenausschreibung an die Stadtverwaltung Triberg zu adressieren war. Das habe ich auch getan." Seine Bewerbung sei somit "der zuständigen Behörde zugegangen".

Wird mit zweierlei Maß gemessen?

Möckesch räumt in seinem zweiten Widerspruch ein, dass auf seinem Umschlag kein Vermerk angebracht gewesen sei, der einen Empfänger darauf hätte schließen lassen können, dass der Inhalt die Bürgermeisterwahl betrifft. Zur fehlenden Wählbarkeitsbescheinigung sagt er nun, seine Bewerbung hätte "unverzüglich nach Eingang auf Fehler überprüft werden müssen". Außerdem sei das Schreiben weder mit dem Zusatz "Persönlich" noch mit dem Vermerk "Vertraulich" gekennzeichnet gewesen.

Möckesch klappt seinen Widerspruch nun noch weiter auf. Schriftlich legt er dar, dass die Verwaltung bei "formellen Anforderungen mit zweierlei Maß" messe. Schließlich verfüge "ein Gemeinderatsmitglied mindestens bis März 2017 nicht über den erforderlichen Wohnort in Triberg". Dabei spielt Möckesch auf Georg Wiengarn an. Der CDU-Fraktionsvorsitzende, der das Best-Western-Hotel in Triberg führt, war 2016 Gegenstand einer Prüfung.

Möckesch erklärt nun weiter in seinem zweiten Widerspruchsschreiben, dass er "gegen das betreffende Gemeinderatsmitglied und gegen Bürgermeister Gallus Strobel eine strafrechtliche Prüfung eingeleitet" habe.

Gallus Strobel wurde am Montag mit dem Schreiben von Günther Möckesch konfrontiert und nahm in wenigen Sätzen Stellung: "Er hat drei Dienstaufsichtsbeschwerden gegen mich gestellt. Alle wurden abgewiesen. Auch seine Strafanzeigen werden des selben Weg gehen. Punkt."