Der Gemeindewahlausschuss tagte erneut und kam zum selben Ergebnis, wie bereits am 17. Oktober: Die Bewerbung von Bürgermeisterkandidat Günther Möckesch sei aus rechtlichen Gründen abzulehnen. Unser Bild zeigt (von links) Klaus Wangler, Marion Bronner, Sandra Koch sowie Cornelia Haupt, Tino Nimmerjahn und die Ausschussvorsitzende Barbara Duffner. Foto: Reutter Foto: Schwarzwälder-Bote

Bürgermeisterwahl: Gemeindewahlausschuss befasst sich erneut mit Kandidatur von Günther Möckesch

Nachdem Günther Möckesch Einspruch erhoben hatte, musste der Gemeindewahlausschuss am Freitag ein zweites Mal über seine Bewerbung als Bürgermeisterkandidat entscheiden. Doch erneut lehnte das Gremium die Kandidatur Möckeschs aus rechtlichen Gründen ab.

Triberg. Zu Beginn der Sitzung erklärte die Ausschussvorsitzende, Hauptamtsleiterin Barbara Duffner, die Ausgangslage. Demnach habe Möckesch seine Bewerbung nicht mit dem Stichwort "Bürgermeisterwahl" versehen und auch nicht an sie als Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses adressiert. Da die Bewerbung kurzfristig abgegeben worden sei, am 16. Oktober, dem letzten Tag der Bewerbungsfrist, gegen 11 Uhr im Vorzimmer des Bürgermeisters, sei der Fehler nicht gleich aufgefallen. Bürgermeister Strobel habe gegen 10 Uhr sein Büro verlassen und sei auf Terminen gewesen, am selben Tag auch nicht mehr zurückgekommen. Erst tags drauf, also am 17. Oktober, habe er morgens beim Öffnen der Post entdeckt, um was es sich bei dem Schriftstück tatsächlich handelt und die Bewerbung dem Hauptamt zukommen lassen.

Duffner wies außerdem darauf hin, dass dem Schreiben weder die nötige Wählbarkeitsbescheinigung noch die eidesstattliche Versicherung zur Wählbarkeit beigelegen habe. Nachdem die Frist für die Bürgermeisterbewerbung bereits abgelaufen war, sei es zu spät gewesen, diese notwendigen Unterlagen vom Kandidaten nachzufordern. Aus Gründen der Form und Frist sei die Kandidatur deshalb abzulehnen.

Dieser Sichtweise folgte das Gremium einstimmig. Klaus Wangler meinte beispielsweise, dass der Ausschuss aufgrund der Rechtslage keine andere Entscheidung fällen könne. Wenn jedoch das Landratsamt zu einer anderen Sicht der Dinge komme, "akzeptiere ich das".

Die Kreisbehörde betont im Vorfeld der Bürgermeisterwahl am 12. November: Vor dem Hintergrund einzuhaltender Fristen "steht jedenfalls fest, dass diese Wahl nur mit einem Kandidaten, dem amtierenden Bürgermeister, stattfinden wird", erklärt die Pressesprecherin des Landratsamtes, Heike Frank. "Gegebenenfalls müsste derjenige, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, dann die Wahl überprüfen lassen."

Im Vorfeld der Sitzung hatte Möckesch Aussagen von Barbara Duffner kritisiert. Sie beeinflusse möglicherweise die Entscheidung des Gemeindewahlausschusses durch eine vorausgegangene Berichterstattung. Darin habe Duffner erklärt, sie sehe auch bei der erneuten Sitzung des Ausschusses nur die Möglichkeit, die Bewerbung aus rechtlichen Gründen abzulehnen.

Die Ausschussmitglieder stellten nach ihrer Zusammenkunft am Freitag klar: "Wir sind selbstständig denkende Menschen", so eine Aussage. "Und die Rechtslage ist eindeutig", widersprach ein weiteres Ausschussmitglied einer Einflussnahme durch Barbara Duffner.