Bei einer Kneipenschlägerei in Triberg war ein heute 25-Jähriger verletzt worden. Die beiden Täter wurden jetzt verurteilt. (Symbolfoto) Foto: Dick

Zwei junge Männer schlagen und treten in Triberger Bar auf am Boden liegendes Opfer ein.

Triberg - Zwei junge Männer aus Triberg sind am Amtsgericht Villingen-Schwenningen der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Auslöser war eine Kneipenschlägerei, die sich am frühen Morgen des 2. März 2014 in der ehemaligen Triberger Bar "Diamonds" abgespielt hat.

Mit der Freiheitsstrafe von jeweils sechs Monaten auf Bewährung erhielten C. G. und Ü.A. die für diesen Tatbestand vorgesehene Mindeststrafe. Der Richter ging damit auf das geforderte Strafmaß der Staatsanwältin ein.

Was sich in der Tatnacht genau abgespielt hat, konnte trotz mehrerer Zeugen nicht abschließend geklärt werden, zu schwammig waren deren Aussagen. Der Vorsitzende Richter Christian Bäumler sprach daher von einer "unbefriedigenden Beweisaufnahme". Zumindest die Verletzungen des Geschädigten sprechen Bände: Der 1990 geborene E. S. erlitt einen Nasenbeinbruch und musste an der Hand operiert sowie am Auge genäht werden.

Ursache für die Schlägerei zwischen den laut Polizei teils stark alkoholisierten Beteiligten, war, dass E.S. der Stuhl weggezogen wurde, nachdem er sich erhoben hatte, um mit Freunden anzustoßen. Als er sich wieder setzen wollte, fiel er zu Boden.

Laut Urteil ging der Geschädigte dann mit aggressiver Miene auf den heute 27-jährigen Angeklagten C. G. los, um ihn zur Rede zu stellen. Der Vorwurf, C. G. habe seinem Gegenüber dabei einen Kopfstoß verpasst, konnte nicht nachgewiesen werden. Fest steht aber, dass E.G. bei der Keilerei erneut zu Boden ging und dann von mehreren Personen geschlagen und unter anderem gegen den Kopf getreten wurde.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass daran neben C. G. auch der heute 28-jährige Ü. A. beteiligt war, und sieht deshalb den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung als erfüllt an.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, da ihren Mandanten die Schläge und Tritte nicht nachgewiesen werden könnten. Der Richter widersprach dem jedoch.

Teil des Strafmaßes ist auch eine Geldstrafe in Gesamthöhe von 4200 Euro zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.