Greifvogelpark: Muss sich der zukünftige Investor mit Mehrausgaben auseinandersetzen?

Dass der Greifvogelpark kommen wird, daran gibt es seit dem OK durch den Gemeinderat keine Zweifel. Allerdings sollen offenbar die Anforderungen hierfür schon bald verschärft werden.

Triberg. Peta lässt nicht locker: Bereits mehrmals hatte die Tierrechtsorganisation den geplanten Park in der Wasserfallstadt scharf kritisiert – ohne Erfolg, denn von der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat wird die Idee begrüßt. Nun setzt man auf zwei andere Argumente: Die Wirtschaftlichkeit eines solchen Parks sowie die geplante Verschärfung der Mindestanforderung an die Haltung von Greifvögeln und Eulen.

So verweist man in einer Pressemitteilung darauf, die sich erneut an den Investor Stephan Keidel wendet, dass die kommerzielle Zurschaustellung von Tieren ein Auslaufmodell sei. "Das Projekt ist eine Fehlinvestition, denn immer weniger Menschen möchten heutzutage Tiere sehen, die in kleinen Käfigen oder an Lederriemen vor sich hin vegetieren", begründet Vanessa Reithinger, Fachreferentin für Wildtiere bei Peta Deutschland, die Ansichten.

Peta: Vogelkundliche Führungen besser

Viele privaten Zoos würden nach Informationen von Peta wirtschaftlich ums Überleben kämpfen, die meisten städtischen Zoos "schreiben schon lange rote Zahlen und werden Jahr für Jahr mit Millionen Euro an Steuergeldern subventioniert", wie man in der Mitteilung betont.

Peta sieht es für den Tourismus in Triberg daher als sinnvoller an, den Besuchern "durch vogelkundliche Führungen die atemberaubende Natur der Region und ihre Tierwelt näher zu bringen" – damit würde man zudem dem Name "Naturerlebnis Triberg" gerecht werden.

Doch nicht nur das: Die Tierrechtsorganisation weist zudem darauf hin, dass der Bundestag Ende August beschlossen habe, die "Mindestanforderung an die Haltung von Greifvögeln und Eulen" von 1995 auf den aktuellen Stand der Wissenschaft zu bringen – schließlich seien die formulierten Anforderungen unzureichend. Aus ihrer Sicht wäre es "insbesondere bei Neubauprojekten nicht statthaft, auf die veralteten Mindestanforderungen zurückzugreifen". Denn eine nachträgliche Anpassung sei für "die sensiblen Tiere nicht zumutbar", zumal die Kosten für die Nachbesserungen aus Sicht von Peta kaum kalkulierbar seien.

Dem Landratsamt sind die Pläne bekannt

Dem Landratsamt Schwarzwald-Baar, das für den Park sowohl bau-, als auch natur- und tierschutzrechtliche Genehmigungsbehörde ist, sei laut Pressesprecherin Heike Frank bekannt, dass die Mindestanforderungen durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft "möglicherweise aktualisiert werden sollen." Wie sie auf unsere Anfrage hin betont, sei man im Rahmen der Erteilung der Zoogenehmigung für den Greifvogelpark insbesondere "bezüglich der Anforderungen an die Volierengrößen" in enger Absprache mit dem Regierungspräsidium (RP) Freiburg und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR), das für den Tierschutz zuständig ist. Offenbar soll so sichergestellt werden, dass nicht die veralteten Anforderungen für den Neubau umgesetzt werden. B ereits seit Januar befasst man sich beim Amt mit dem Greifvogel- und Eulenpark. Hierzu hätten mehrere Besprechungen mit dem Antragsteller, der Stadt Triberg sowie Vertretern des Natur- und Tierschutzes des Landratsamtes und des RP stattgefunden.

Eine Prognose, ob der Greifvogelpark – bei Berücksichtigung der rechtlich geforderten Voraussetzungen – genehmigt werden kann, könne man momentan noch nicht abgeben. "Derzeit stimmen wir uns hierzu intensiv mit dem Regierungspräsidium und dem MLR ab", so Frank.