Auch wenn es die Todesstrafe in Deutschland nicht mehr gibt, in vielen anderen Ländern wird das Todesurteil noch häufig ausgesprochen. Auch gegen Deutsche. Foto: dpa

In Deutschland gibt es die Todesstrafe schon lange nicht mehr. Dafür wird in anderen Ländern weiter häufig das Todesurteil ausgesprochen. Auch vor Deutschen macht das Gesetz keinen Halt. Ein Überblick.

In Deutschland gibt es die Todesstrafe schon lange nicht mehr. Dafür wird in anderen Ländern weiter häufig das Todesurteil ausgesprochen. Auch vor Deutschen macht das Gesetz keinen Halt. Ein Überblick.

Peking - Die Todesstrafe ist in Deutschland abgeschafft - in der Bundesrepublik seit 1949, in der DDR seit 1987. Im Ausland wurden aber auch danach noch Deutsche zum Tode verurteilt. Einige Fälle:

MALAYSIA: Ein Gericht im Bundesstaat Selangor verurteilt im September 2013 einen Deutschen wegen Drogenschmuggels zum Tod durch den Strang. Der 40-Jährige wird schuldig gesprochen, 2011 im Gepäck 1,5 Kilogramm der synthetischen Droge Methamphetamin eingeschmuggelt zu haben. Er war damals auf dem Flughafen der Hauptstadt Kuala Lumpur festgenommen worden. Der Mann bestreitet die Tat. Die Bundesregierung will verhindern, dass der Mann hingerichtet wird.

Erst das Todesurteil, dann die Milderung

USA: Im August 1988 wird der Deutsche Dieter Reichmann wegen Mordes an seiner Freundin während eines Florida-Urlaubs zum Tode verurteilt. 1996 wird das Todesurteil wegen Verfahrensfehlern bei der Beratung über das Strafmaß ausgesetzt, es bleibt aber beim Schuldspruch. 2007 entscheidet das höchste Gericht Floridas, dass der Fall nicht neu aufgerollt wird. 22 Jahre nach dem Todesurteil wird die Strafe 2010 schließlich in lebenslange Haft umgewandelt.

Deutsches Brüderpaar hingerichtet

USA: 1999 werden in Arizona die wegen Mordes verurteilten deutschen Brüder Karl und Walter LaGrand hingerichtet. 2001 gibt der Internationale Gerichtshof in Den Haag einer deutschen Klage gegen die USA um die Verweigerung konsularischen Beistands für die Brüder statt. Der damalige Bundesaußenminister Joschka Fischer (Grüne) warf den USA vor, mit der Vollstreckung des Todesurteils trotz eines Den Haager Ersuchens um Hinrichtungsaufschub das Völkerrecht gebrochen zu haben.

Dem Todesurteil folgt der Freispruch

IRAN: Im Januar 1998 wird ein deutscher Geschäftsmann in Teheran festgenommen und wegen angeblich sexueller Kontakte zu einer Muslimin zum Tode verurteilt. Die Bundesregierung protestiert gegen das Urteil und verweist auf eine drohende „schwerste Belastung der Beziehungen“. Im Oktober 1998 wird das Todesurteil zunächst bestätigt, später aber aufgehoben. Im Januar 2000 kommt der Mann wieder frei. Zuvor wurde er noch wegen Beleidigung iranischer Sicherheitsbeamter zu einer Geldstrafe verurteilt.

Gerade so dem Tod entkommen

MALAYSIA: Ein Gericht in Georgetown auf der Touristeninsel Penang verurteilt 1987 den damals 24-jährigen Deutsche Frank Förster wegen Besitzes von rund 240 Gramm Haschisch zum Tod. Kurz vor der geplanten Hinrichtung geben zwei Männer zu, das Rauschgift in Försters Gepäck gesteckt zu haben. Der Tourist kommt nach mehr als drei Jahren in malaysischer Haft frei und darf nach Deutschland ausreisen.