Der Fall der 1982 gestorbenen Kalinka gibt immer noch Rätsel auf. Foto: dpa

Vor 32 Jahren starb die damals 14-jährige Kalinka. Bis heute sind die Umstände ihres Todes nicht völlig geklärt. Ihr deutscher Stiefvater sitzt in Frankreich im Gefängnis und kann auf keine Hafterleichterungen hoffen.

Melun - Der Stiefvater der 1982 ums Leben gekommenen Kalinka kann vorerst nicht mit einer Entlassung aus der Haft in Frankreich rechnen. Ein Gericht in Melun südöstlich von Paris lehnte am Mittwoch ein Ende der Sicherheitszeit für den deutschen Arzt ab. In diesem Zeitraum sind keine Erleichterungen wie Freigang oder Bewährung möglich. Dieter K. war im April wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.

Der heute 79-Jährige beteuert nach Angaben seines Anwalts weiter seine Unschuld. Aus Sicht französischer Gerichte wollte Dieter K. die 14-jährige Tochter seiner französischen Frau im gemeinsamen Wohnort Lindau am Bodensee vergewaltigen. Deswegen soll er ihr eine Spritze und Beruhigungsmittel gegeben haben. Daran soll das Mädchen gestorben sein.

Kalinkas leiblicher Vater André Bamberski hatte den Mediziner 2009 nach Frankreich verschleppen lassen. Dafür wurde Bamberski zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. 1997 wurde Dieter K. in Deutschland wegen einer anderen Sexualstraftat zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt - er hatte eine 16-Jährige mit Schlafmitteln ruhiggestellt und vergewaltigt.