Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff Foto: dpa

Thomas Middelhoff kann gegen Kaution wieder frei kommen - doch die hat es mit 895.000 Euro in sich. Die Richter haben den Verdacht, dass der 61-Jährige ins Ausland flüchten könnte.

Essen - Das Essener Landgericht hat eine Kaution von 895.000 Euro für die Freilassung des früheren Topmanagers Thomas Middelhoff festgesetzt. Außerdem müsse er seine Reisepässe abgeben, teilte das Gericht am Dienstag in Essen mit. Das Gericht gehe davon aus, dass einer möglichen Fluchtgefahr mit diesen Auflagen begegnet werden könne, hieß es.

Auch nach einer Haftentlassung müsse sich Middelhoff regelmäßig bei der Polizei melden und dürfe das Bundesgebiet ohne Genehmigung des Gerichts nicht verlassen. Das Landgericht Essen hatte den Haftbefehl gegen den 61-Jährigen zuvor außer Vollzug gesetzt. Vor einer Haftentlassung müsse Middelhoff aber die Auflagen erfüllen. Die Kaution könne auch durch Verwandte, Freunde oder sonstige Dritte geleistet werden, teilte das Gericht mit.

In Uniklinik behandelt

Derzeit sei noch nicht bekannt, dass die Auflagen erfüllt worden seien, sagte ein Sprecher des Essener Landgericht auf Anfrage. Die Anwälte von Middelhoff waren für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Middelhoff wird nach Angaben des NRW-Justizministeriums derzeit in der Essener Uniklinik behandelt.

Middelhoff ist unter anderem wegen Untreue zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt und sitzt seit Monaten wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Er war sofort nach dem Urteil Mitte November im Gerichtssaal verhaftet worden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Middelhoff bestreitet die Vorwürfe.

Vorwurf Schlafentzug

Der Manager leidet an einer Autoimmunerkrankung, die nach Darstellung seiner Anwälte in der Haft aufgetreten ist und zunächst nur unzulänglich behandelt worden sei. Deshalb hatte die Verteidigung vor knapp zwei Wochen erneut eine Haftprüfung beantragt. Middelhoff sei in der Untersuchungshaft über Wochen einem Schlafentzug ausgesetzt gewesen, der sein Immunsystem geschwächt habe, so die Verteidigung.

Die Richter hätten eine mögliche Haftunfähigkeit wegen seiner Erkrankung nach einer Prüfung verneint, hieß es dagegen in der Mitteilung. Für keinen möglichen Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem behaupteten „Schlafentzug“ in der JVA hätten sich jedoch keine Anhaltspunkte ergeben. Durch die Erkrankung sei der Fluchtanreiz aus Sicht der Kammer jedoch gemindert, da eine regelmäßige ärztliche Behandlung notwendig sei.