Kommunales: Auslegungsbeschluss zum Flächennutzungsplan muss wiederholt werden

Formale Fehler haben dazu geführt, dass der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Sulz/Vöhringen den Auslegungsbeschluss für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans gestern Abend wiederholen musste.

Sulz. Das Verfahren hätte schon zum Jahresende 2016 abgeschlossen sein sollen: "Wir müssen eine Ehrenrunde drehen", sagte Bürgermeister Gerd Hieber, Vorsitzender des gemeinsamen Ausschusses. Der Feststellungsbeschluss wurde am 24. Mai 2016 gefasst. Erst im November teilte das Landratsamt mit, dass die Fortschreibung des Flächennutzungsplans nicht genehmigt werden könne. Aus zwei Gründen: der eine war, dass die öffentliche Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses in Vöhringen "leider versäumt" wurde. Das Landratsamt wertete dies als einen "zentralen Verstoß", weil dadurch die Öffentlichkeit nicht ordnungsgemäß beteiligt worden sei. Der Auslegungsbeschluss hätte im Vöhringer Amtsblatt bekannt gemacht werden müssen.

Bürgermeister Stefan Hammer war es sichtlich unangenehm, dass dieser Punkt öffentlich so dargestellt worden ist. Er betonte: Das Versäumnis lag nicht an Vöhringen, sondern an der Verwaltungsgemeinschaft. Hammer: "Ich kann nichts auslegen, was ich nicht erhalten habe."

Doch um Schuldzuweisungen ging es während der Sitzung nicht. Das galt auch für den zweiten Formfehler, den das Landratsamt beanstandete. Hier ging es um die Befangenheit der Vöhringer Gemeinderätin Thea Hoh bei der Beschlussfassung des Gesamtplans am 24. Mai 2016. Sie war hinsichtlich des Bereichs "Ziegelhütte" wegen eines nicht komplett abgeschlossenen Kaufvertrags befangen. Der Gemeinderätin könne kein Vorwurf gemacht werden, betonte Bürgermeister Hammer, sie habe wegen einer möglichen Befangenheit nachgefragt. Hieber bestätigte: "Wir sind alle davon ausgegangen, dass keine Befangenheit vorliegt." Gestern war Thea Hoh wieder stimmberechtigt: Hammer hatte sich extra bei der Rechtsaufsichtsbehörde erkundigt.

Der Zeitverzögerung gewannen er und Hieber auch etwas Positives ab. Somit konnten Ergänzungen vorgenommen werden. Ein Extra-Beschluss wurde zum Schuppengebiet "Hochäcker" in Fischingen gefasst. Die Verwaltungsgemeinschaft hielt am vorgeschlagenen Standort fest. Der ursprünglich geplante befand sich am Waldrand in einer, so Stadtbaumeister Reiner Wössner, topografisch schwierigen Lage. Eine Alternative wurde auf einer rekultivierten Fläche des Steinbruchs Kaltenbach gefunden – eine "extensiv genutzte Wiese", die aber im Landschaftsschutzgebiet liegt. Die Verwaltungsgemeinschaft wurde aufgefordert, eine Sonderbaufläche außerhalb des Schutzgebiets zu suchen. "Wir sind etwas verärgert über die Vorgehensweise des Landratsamts", meinte Wössner. Der Beschluss, am Standort für die Schuppen beim Steinbruch Kaltenbach festzuhalten, war einstimmig.

Zusätzlich soll eine Fläche für die neue Turn- und Festhalle in Vöhringen mit in die Fortschreibung des Flächennutzungsplans aufgenommen werden. Wo die alte Halle steht, werden später Stellplätze angelegt. Weitere Parkplätze sollen im Flächennutzungsplan auf dem Festplatz ausgewiesen werden.

Der Auslegungsbeschluss wurde erneut gefasst. Für den Teilbereich "Fischinger Steige" war Lutz Strobel befangen und stimmt auch nicht ab.