Rat: Neukonzeption für Landschaftsschutz

Sulz. Der Gemeinderat Sulz hat am vergangenen Montag die Neukonzeption des Landschaftsschutzgebiets in Fischingen und Glatt beschlossen. Die bestehende Verordnung ist 60 Jahre alt. Sie gehe noch auf das Reichsnaturschutzgesetz von 1938 zurück und entspreche nicht mehr den Anforderungen des heutigen Landschaftsschutzgesetztes, erklärte Christiane Baumer von Büro Hage und Hoppenstedt Partner aus Rottenburg.

Gebiet mit 640 Hektar

Nicht mehr zeitgemäß seien mittlerweile die Abgrenzungen. Der große Vorteil bei einer Neufassung sei, dass Konfliktpotenzial herausgenommen werden könne. In der alten Fassung sei auch der Schutzzweck nicht klar definiert, so dass es Rechtsunsicherheiten gebe.

Das Gebiet mit einer Fläche von rund 640 Hektar umfasst Fließgewässer, Grünlandauen und bewaldete Talhänge an Glatt und Neckar. Erholung spielt hier eine größere Rolle. Im Hinblick auf Schutzwürdigkeit und Schutzzweck sollen die Gebietsgrenzen festgelegt werden. Hierbei könnten Arbeitskreise gebildet werden. Diese hätten sich beim Planungsprozess bewährt, auch Landwirte sollen beteiligt werden. "Es soll eine tragbare Lösung für alle herauskommen", formulierte Christiane Baumer als Ziel.

Im Moment habe man nur eine pauschale Festlegung des Landschaftsschutzgebiets. Es gehe bei der Neukonzeption um mehr Klarheit, sagte Bürgermeister Gerd Hieber. Baurecht und Bauplanung seien durch das alte Konzept sehr erschwert, bestätigte der stellvertretende Bauamtsleiter Michael Gunesch. Normalerweise dürften am Rand der Ortschaften keine Baugebiete mehr ausgewiesen werden.

Nach dem positiven Beschluss – nur GAL-Stadtrat Martin Frey stimmte mit Nein – will die Stadt den Antrag zur Neukonzeption des Landschaftsschutzgebiets beim Landratsamt Rottweil einreichen.