Baurechtsamt hat kontrolliert / Bestandsschutz gibt es nicht

Von Marzell Steinmetz

Sulz-Holzhausen. Mitgliedern der Holzhauser Obstbaumpflegegemeinschaft droht Ärger vom Sulzer Baurechtsamt, das in deren Anlage unerlaubte Kleinbauten entdeckt hat.

Das Thema sprach bei der Sitzung am Dienstagabend Ortschaftsrat Armin Hipp an. Die "Häusle" stünden zum Teil schon seit 40 Jahren. Gebe es keinen Bestandsschutz?

Nach Auskunft von Strobel hat es eine Anzeige gegeben. Daraufhin habe sich das Baurechtsamt die Obstanlage näher angeschaut und festgestellt, dass 13 Kleinbauten illegal und auch nicht genehmigungsfähig seien. Erlaubt seien im Außenbereich lediglich Gebäude mit 20 Kubikmeter umbautem Raum, erklärte Strobel. "Wir sind gebrannte Kinder", erinnerte er daran, dass es bereits Beanstandungen wegen nicht genehmigter Bauten im Kleingartengebiet beim "Pfingstbrunnen" gegeben habe.

Das Baurechtsamt hat sich nun auch in der Obstanlage genau umgeschaut. "Ich war überrascht, was es dort gibt", teilte auf Anfrage unserer Zeitung Amtsleiter Michael Gunesch mit. Ein Häuschen habe sogar einen Schorstein, an einem anderen sah er einen überdachten Vorplatz.

Da es sich um einen abgegrenzten Bereich handelt, muss die Behörde gegen alle illegalen Bauten in der Anlage vorgehen. Es habe niemand einen Anspruch auf Bestandsschutz, betonte Gunesch.

Die Obstanlage entstand im Zuge der Flurbereinigung in den 1960er-Jahren. Niemand wollte damals Häuschen aufstellen, sagte Strobel. Das habe sich erst mit der Zeit geändert. Manche hätte es sich mittlerweile wohnlich eingerichtet. "Eine Obstanlage ist keine Wohnsiedlung", befand Ortschafts- und Stadtrat Heinrich von Stromberg. Nach Rücksprache mit der Obstbaumpflegegemeinschaft werde nun das weitere Vorgehen eingeleitet, so Strobel. Bei deren Hauptversammlung am 24. März im Holzhauser Rathaus soll auch das Thema "Baurecht" behandelt werden.