Biss in den Hals durch größeren Vierbeiner hat fatale Folgen. Klagen über freilaufende Hunde häufen sich.
Sulz - Hunde wollen tollen und spielen – aber leider nicht immer. Manchmal kommt es auch zu unschönen oder gar gefährlichen Situationen. So wie in der vergangenen Woche, als der Hund einer Frau in den Hals gebissen wurde.
Eigentlich war es ein Spaziergang, wie ihn die Frau oft mit ihrem Hund in Holzhausen macht. Doch an jenen Tag wird sich die Hundeliebhaberin sicherlich noch lange erinnern, wenn auch nicht gerade gerne. Denn ihr kleiner Hund wurde von einem anderen Vierbeiner gebissen. "Und wurde dabei so schwer verletzt, dass er um ein Haar verblutet wäre", sagt sie.
"Dies ist nur passiert, weil die anderen Leute ihren Hund nicht angeleint hatten, und dieser querfeldein auf uns zugestürmt kam – und sofort zugebissen hat", erzählt sie, immer noch geschockt über die unerfreulichen Vorkommnisse. Die Besitzer seien weit entfernt gewesen und hätten überhaupt nicht eingreifen können. Mit fatalen Folgen. Die Frau nahm nach der Attacke ihren verletzten Schatz auf den Arm, hastete nach Hause und fuhr sofort zur Tierärztin. Die stellte fest, dass nur knapp die Halsschlagader verpasst wurde. Nur Millimeter weiter und der kleine Jack Russell Terrier hätte keine Überlebenschance gehabt.
Hundebesitzer total geschockt
Immer wieder passiere es, dass Hunde alleine auf sie zurennen, wenn sie in Holzhausen unterwegs sei, meint die Frau. Die Hunde seien nicht angeleint und die Tierhalter würden ihren Vierbeinern auch nicht nachkommen. "Mein Hund macht ja nichts", sagten sich wohl die meisten Halter und dächten nicht im Traum daran denken, das Tier an die Leine zu nehmen. Doch manchmal passiere dann doch etwas. Alle Beteiligten seien total geschockt gewesen, bestätigt die Frau. Der Besitzer des angreifenden Hundes hätte auch nicht glauben können, was sich gerade vor seinen Augen abgespielt hatte – und hatte sich auch später nochmals erkundigt, wie es dem kleinen Vierbeiner gehe.
Die Wunde am Hals des Terriers musste genäht werden, Antibiotika wurde verabreicht. "Auch wenn es eine gute Woche her ist, sind wir immer noch total konsterniert", sagt die Frau. Die Tierarztrechnung werde zwar von der Haftpflichtversicherung gezahlt, die Fäden werden bald gezogen. Doch was dieser Zwischenfall bei dem kleinen Vierbeiner psychisch bewirkt, sei noch nicht abzusehen.
Die Regeln seien eigentlich klar, betont Holzhausens Ortsvorsteher Lutz Strobel und weist auf die Polizeiverordnung der Stadt Sulz hin. In Paragraf zwölf werden beispielsweise die Gefahren durch Tiere aufgegriffen: "Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. Im Innenbereich (§ 30–34 BauGB) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen." Des Weiteren wird unter Paragraf 19 geregelt, dass es in den Grün- und Erholungsanlagen untersagt ist, Hunde ungeleint umherlaufen zu lassen, ausgenommen Blinden- und Sehbehinderten-Hunde. Auf Kinderspielplätzen und Liegewiesen haben die Vierbeiner gar nichts zu suchen.
"Leider müssen wir feststellen, dass in letzter Zeit vermehrt Klagen in der Ortschaftsverwaltung eingegangen sind, die freilaufende Hunde und Hundekot betreffen", bestätigt Strobel. "Es gibt mehrfach Klagen, wonach Hunde von anderen, freilaufenden Tieren angegriffen wurden, weil diese Hunde ihren jeweiligen Haltern nicht folgten." So etwas sei natürlich nicht zu tolerieren. "Ich muss doch spazieren gehen können, ohne dass ein Tier an mir raufspringt", meint Strobel.
Das Problem mit den Hundehäufchen sei dagegen besser geworden, lobt Strobel. "Seit wir die Hundekotbeutelstationen haben, sind die Beschwerden deutlich zurückgegangen", freut sich der Holzhauser Ortsvorsteher. Obwohl noch nicht alles perfekt laufe. "Wenn ich teils gefüllte Tüten am Wegesrand oder auf einem landwirtschaftlichen Grundstück sehe, bin ich schon verärgert", meint Strobel. "Denn diese Beutel gibt es sogar im Rathaus kostenlos, einen besseren Service können wir nicht bieten – und das auf Kosten der Allgemeinheit." Und auch hier gebe es eine klare Regelung in der Polizeiverordnung der Stadt Sulz. Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet – dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen, heißt es in Paragraf 13 klar.
Sabrina Glöckler, Leiterin des Sulzer Ordnungsamts, sieht die Entwicklung der vergangenen Jahre positiv. "Die Beschwerden haben stark nachgelassen, seitdem wir die Hundekotbeutelstationen aufgestellt haben", bestätigt sie. Im Rahmen eines Testlaufs wurden eine Station pro Stadtteil und drei im Stadtgebiet aufgestellt. Sie wurden derart gut angenommen, dass 2014 insgesamt 21 aufgestellt wurden, 2015 kamen weitere 14 hinzu, und in diesem Jahr wird sich der Bestand auf stattliche 49 erhöhen. Einige davon seien sogar von privater Hand finanziert worden, weiß Glöckler. Und zudem positiv: Verfahren wegen Verstoßes gegen Leinenpflicht oder Maulkorbpflicht seien ebenfalls rückläufig.