Ortschaftsrat: Bei Genehmigung der Windräder muss Investor Öko-Ausgleich zahlen

Sulz-Hopfau. Für die von der EnBW geplanten Windenergieanlagen (WEA2 und WEA3) auf Hopfauer Gemarkung wird ein ökologischer Ausgleich notwendig. Dabei geht es auch um viel Geld. Wie Ortsvorsteher Albert Beck bei der Ortschaftsratssitzung am Mittwoch mitteilte, könnten die von den Anlagen verursachten Eingriffe in das Landschaftsbild nicht durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Die EnBW müsse dies deshalb mit einem sechsstelligen Betrag ausgleichen.

Die Ersatzzahlung ist eigentlich an die Stiftung Naturschutzfonds beim Ministerium für Ländlichen Raum zu leisten. Allerdings legen die Räte Wert darauf, dass der Betrag, falls die Windräder genehmigt werden, für Hopfauer Öko-Maßnahmen verwendet werden. Ausgleichsmaßnahmen werden im Ort für das künftige Baugebiet "Amselweg Süd II" und das geplante Schuppengebiet notwendig. Die Höhe der dafür nötigen Ökopunkte werde noch ermittelt. Laut Ökokonto für Hopfau ist die Freilegung des Tobelbachs auf weiten Strecken vorgesehen.

Beschlossen wurde, dass die Ausgleichszahlungen der EnBW verbindlich auferlegt und für Sulz beziehungsweise Hopfau verwendet werden sollen. Betont wird allerdings, dass der Beschluss nicht als Zustimmung für das Windkraftprojekt der EnBW zu sehen sei.

Der Sulzer Gemeinderat hat, wie berichtet, Ende Juni das Einvernehmen für die Windenergieanlage 3 nicht erteilt. Für die WEA2 wurde das gemeindliche Einvernehmen nur unter dem Vorbehalt erteilt, dass die optisch bedrängende Wirkung hinsichtlich das Teilorts Reinau durch ein Fach- und Rechtsgutachten ausgeräumt wird.

Ein Sprecher der EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat jetzt mitgeteilt, dass die Vollständigkeitsbescheinigung des Landratsamts Rottweil für die Unterlagen im Genehmigungsverfahren für die drei Windenergieanlagen in Sulz und Dornhan zwischenzeitlich vorliegen.