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Stellungnahmen des Bundesamts für Flugsicherung liegen vor / Windkraftprojekte

Für zwei Windkraftanlagen auf Sulzer und Dornhaner Gemarkung könnte die Flugsicherung zum Stolperstein werden. Vom zuständigen Bundesamt liegen Stellungnahmen vor.

Sulz/Dornhan. Ganz aktuell betrifft es die Repowering-Windkraftanlage, wie Hermann Kopp, Erster Landesbeamte im Landratsamt Rottweil, auf unsere Anfrage bestätigt. Wegen des Drehfunkfeuers Sulz sei eine negative Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart eingegangen. Nach der Beurteilung des Bundesamts für Flugsicherung sei diese Windenergieanlage nicht möglich. Entsprechende Einwände liegen nach Auskunft von Kopp aber auch gegen die Windenergieanlage drei auf Sulzer Gemarkung, nahe Brachfeld, vor. "Wir sind grundsätzlich daran gebunden", meint er.

Dass Luftsicherheit das ausschlaggebende Argument ist, die zwei Anlagen abzulehnen, lässt er aber offen. Die Antragsteller könnten immer noch Gegenargumente einreichen. Andererseits sei das Drehfunkfeuer nur ein Aspekt. Es werde alles geprüft, von Naturschutz bis zu einer möglichen optisch bedrängenden Wirkung. Wenn ein Vorhaben aus dieses Gründen scheitere, brauche man sich nicht auf die Flugsicherung zu stützen.

Für die zwei Windenergieanlagen auf Sulzer Gemarkung haben sowohl die EnBW als auch die Stadt Sulz Gutachten erstellen lassen. Sie kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Der Sulzer Gemeinderat hat bereits beide Anlagen abgelehnt. Das Landratsamt hatte daraufhin ein drittes Gutachten in Auftrag gegeben. Ein Knackpunkt war die Frage, ob für neun Häuser in der Reinau durch die Windenergieanlage zwei eine optische Bedrängung entstehe. Laut Gutachten des Landratsamts sei dies nicht der Fall, sagt Kopp. Die Stadt Sulz sei nun aufgefordert worden, noch einmal über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Sollte es rechtswidrig verweigert werden, "müssen wir es ersetzen", kündigt Kopp an. Wenn dem Antragsteller Schaden entstünde, wäre das Landratsamt haftungspflichtig. Das Drehfunkfeuer spielt hier keine Rolle.

Bürgermeister Gerd Hieber hat das Gutachten des Landratsamts vorliegen. Bis Juli solle der Gemeinderat Stellung dazu beziehen. Die letzte Möglichkeit, vor der Sommerpause darüber zu beraten, wäre aber nur noch die Sitzung am kommenden Montag. Für Hieber ist das zu kurzfristig, um sich seriös und verantwortungsvoll mit dem neuen Gutachten auseinanderzusetzen. Die Stadt habe beim Landratsamt daher eine Fristverlängerung bis Ende September beantragt.

Die Repowering-Anlage, die das bestehende Windrad ersetzen und dabei wesentlich größer werden soll, betreffe mit ihren Auswirkungen auch das Brachfeld, meint Hieber. Die Möglichkeiten der Stadt, dagegen etwas zu unternehmen, seien aber beschränkt. Grundsätzlich will er sich nicht darauf verlassen, dass das Drehfunkfeuer die Windkraftprojekte verhindert. Man wolle sich eigene Gedanken machen, und diese müssten Hand und Fuß haben.

Widerspruch eingelegt

Auf dem Kalten Feld in Dornhan hat das Landratsamt die Windenergieanlage eins genehmigt. Die Windkraftgegner haben dagegen Widerspruch eingelegt. In einem ersten Verfahren habe das Landratsamt vom Verwaltungsgericht recht bekommen, teilt Hermann Kopp mit. Doch es geht nun weiter: Als nächstes werde darüber im Verwaltungsgerichtshof Mannheim verhandelt.