Der Fuchs kommt auch in die Ortschaften, um Futter zu suchen. Foto: © Zoltan – stock.adobe.com

Zwei befallene Tiere in Holzhausen und Dürrenmettstetten entdeckt. Gefahr auch für Hunde.

Sulz - In Holzhausen und Dürrenmettstetten sind in den vergangenen Tagen Füchse gesichtet worden, die von der Räude befallen waren.

Ein Hausbesitzer in Holzhausen hatte einen Fuchs in seinem Garten entdeckt. Ohne Erfolg versuchte er ihn zu verscheuchen. Daraufhin benachrichtigte er den Jäger, der aber zu spät kam. Der Fuchs konnte entkommen. Das war auch der Fall in Dürrenmettstetten. Dass beide Tiere krank waren, war daran zu erkennen, dass sie am Schwanz keine Haare mehr hatten. Wenn sie nicht verendet sind, laufen sie noch herum, möglicherweise in Dorfnähe.

Räude sei hochansteckend

Hegeringleiter Ludwig Schrägle empfiehlt, Hunde im Freien an die Leine zu nehmen. Die Räude sei hochansteckend. Wenn sich ein Fuchs an einem Baum das Fell scheuert und ein Hund schnuppert daran, könnte dieser infiziert werden. Gefährdet seien alle Felltiere, so auch Katzen. Allerdings wird die Erkrankung überwiegend durch direkten Kontakt mit dem befallenen Tier übertragen.

Die Fuchsräude ist eine parasitäre Hauterkrankung, die durch eine Milbe hervorgerufen wird. Die Fellhaare fallen aus, die Haut verkrustet. Das Siechtum dauert in der Regel drei Monate, dann verendet der Fuchs. Der Mensch steckt sich nicht an, jedoch kann es bei ihm zur Krätze kommen.

Es gebe genug Füchse, sagt Schrägle, umso größer ist daher die Gefahr, dass sich die Räude ausbreitet. Im Jagdjahr 2018/19 wurden im Hegeringbezirk, zu dem Sulz und Vöhringen gehören, etwa 150 Tiere geschossen, rund 20 davon hätten Räude gehabt. "Das ist viel", stellt Schrägle fest, einen so hohen Krankheitsanteil habe man noch nicht gehabt.

Keine Entwarnung

Ein geschwächtes Tier sucht gern Dörfer auf, weil es dort leichter Fressen findet. So habe der Fuchs in Holzhausen den Biomüll durchwühlt. Bioabfälle sollten daher abgedeckt werden. Schrägle rät auch dazu, kein Katzenfutter draußen hinzustellen.

Der Jäger braucht eine behördliche Sondergenehmigung, um innerhalb von Ortschaften Wild erlegen zu dürfen. Die Erlaubnis setzt voraus, dass das Tier krank ist. Selbst wenn die beiden Füchse erlegt werden oder verendet sind, will Ludwig Schrägle derzeit keine Entwarnung gegeben.