Bei der Hauptversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft Kirchberg (FBG) berichtete Norbert Utzler über

Bei der Hauptversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft Kirchberg (FBG) berichtete Norbert Utzler über das Verfahren des Kartellamts gegen das Land Baden-Württemberg.

Sulz-Bergfelden (jak). Bestätigt der Bundesgerichtshof die Untersagungsverfügung des Kartellamts aus dem Jahr 2015, muss die Forststruktur völlig neu geregelt werden. Zumal dem Land ab dem 1. Juli 2017 untersagt wurde, für Waldbesitzer mit mehr als 100 Hektar die jährliche Betriebsplanung, die forsttechnische Betriebsleitung und den Revierdienst zu übernehmen. Dies betrifft auch die FBG Kirchberg, denn deren Fläche liegt bei rund 200 Hektar. Laut Utzler zeichnen sich drei Möglichkeiten ab: Die untere Forstbehörde wird Anstalt des öffentlichen Rechts, die als staatlicher Dienstleister auftritt und zu kostendeckenden Sätzen arbeiten muss. Der Holzverkauf müsse dabei ausgelagert werden. Modell zwei sehe ein körperschaftliches Forstamt eventuell mit Beteiligung des Landkreises vor. Modell drei wäre ein kommunaler Forstbetrieb, in der Form einer Genossenschaft oder eines Zweckverbands. Dazu wurde im Landkreis bereits eine Arbeitsgruppe gegründet, der neben dem Ersten Landesbeamten Hermann Kopp sechs Bürgermeister, darunter Gerd Hieber, sowie zwei Forstbedienstete angehören. Ziel der Arbeitsgruppe: Eine gemeinsame zukunftsfähige Forststruktur im Landkreis aufzubauen.