Geschwindigkeit wird eingeschränkt

Sulz (tz). Im Rahmen der Umstufung der B 14 zur Landesstraße werden verschiedene Bauwerke saniert. An der Stützwand im Einmündungsbereich der L 412 (Abzweiger nach Weiden) muss die B 14 im Wandbereich eingeengt werden. Die Geschwindigkeit im Baustellenbereich wird auf 30 km/h reduziert. Die Anordnung gilt ab sofort bis 24. Oktober.

Bei der Sanierung der Stützwand am ehemaligen Bahnwärterhäuschen in der Montendre-Straße 271 wird die Bundesstraße im Bereich der Stützwand ebenfalls eingeengt.

Die Verkehrsführung erfolgt über eine halbseitige Sperrung mit Ampelregelung. Die Geschwindigkeit im Baustellenbereich wird auf 50 km/h reduziert. Die Anordnung gilt für den Zeitraum 21. Juli bis 30. Oktober.

Ein weiterer Bauabschnitt an der B 14 ist etwas kritischer: Er befindet sich in Sulz bei der Kreuzung. Die Baustelle soll auf der Fahrspur Richtung Horb eingerichtet werden. Auch hier ist eine Ampelregelung geplant. "Das wird ein Nadelöhr", befürchtet Stadtbaumeister Reiner Wössner, der am Montag im Gemeinderat über die Straßensanierungen berichtete. Eine verkehrsrechtliche Anordnung liegt hier noch nicht vor. Ein vierter Abschnitt ist die Sanierung eine Stahlbetonstützwand in Fischingen.