Verein wächst weiter / Energieausweis und Rauchmelder-Pflicht beschäftigen Immobilieneigentümer

Von Petra Haubold

Sulz. Der Sulzer Haus- und Grundeigentümerverein wird auch das Jahr 2014 erfolgreich abschließen. Und das betrifft nicht allein seine finanzielle Lage.

Auch der stetige Mitgliederzuwachs zeige, dass der Verein ein attraktives Leistungsangebot zur Verfügung stellt, heißt es in einer Mitteilung. Das Hauptbetätigungsfeld waren in diesem Jahr die vom Verein angebotenen Rechtsberatungen. Von erfreulichen Tendenzen bei der Mitgliederentwicklung berichtete zunächst Vorsitzende Gislinde Sachsenmaier in der vollen Kundenhalle der Volksbankfiliale. Habe man doch in den vergangenen vier Jahren 40 neue Mitglieder verzeichnet, über 50 seien länger als 25 Jahre dabei. "In diesem Jahr wurden auch insgesamt 200 Beratungen registriert."

Von den Zahlen, die Sachsenmeier nannte, waren die mehr als 60 Mitglieder recht beeindruckt: Der Mitgliederzuwachs, aber auch die Tatsache, "dass die Mietverträge sehr gut laufen", seien verantwortlich für den guten Kassenstand des Vereins, erklärte Kassiererin Christine Hamp, die die Bilanz für 2013 vorstellte.

Weil der Verein nicht nur die Interessensvertretung seiner Mitglieder gegenüber dem Gesetzgeber übernimmt, sondern auch informieren will, hatte man mit Gastrednerin Bettina Lehmann eine Expertin in Sachen Energieausweis eingeladen. Die Architektin informierte über die Neuerungen, die der Gesetzgeber künftig fordert. So dürfe seit Mai der Notar eine Immobilie nicht mehr beurkunden, wenn kein Energieausweis vorliege. Private Eigentümer könnten ohne Energiekennzahl ihre Immobilie nicht mehr inserieren. Die Faustregeln für die Skaleneinteilung der neuen Ausweise fasste die Architektin zusammen: Was in einem älteren Energieausweis noch gelb, also mittelmäßig visualisiert wurde, würde bei dem neuen Ausweis in Rot, also als schlechter Wert dargestellt. "Mietern und Käufern von Immobilien müssen die Dokumente auf Nachfrage ausgehändigt werden", betonte Lehmann. Unter anderem zähle die Ausweitung der Aushangpflicht und die Einführung einer Registriernummer zu den wesentlichen Pflichten. Beim Heizverhalten setzten Energieberater 19 Grad an. Es gebe verbrauchsorientierte und bedarfsorientierte Ausweise, bei letzterem stehe das Gebäude im Vordergrund. Viele Mitglieder nutzten die Möglichkeit, der Referentin Fragen zu stellen: Ob der alte Ausweis überhaupt noch gültig sei, was der Sinn beim neuen sei und wie sich die Kosten dafür zusammensetzten, gaben Anlass zu angeregter Diskussion. Einige Besucher stellten sorgenvoll fest, dass sich der Ausweis für einen Vermieter kaum lohne. Ein Teilnehmer sprach sichtlich verärgert "von staatlicher Enteignung". "Mit dem Ding steht und fällt der Wert einer Immobilie", fasste die Vorsitzende schließlich zusammen.

Zur Aufklärung diente auch der Vortrag von Christine Hamp, die über die Einführung der Rauchmelder-Pflicht für alle Wohnungen in Baden-Württemberg informierte. Neubauten müssen seit Juli mit Brandwarngeräten ausgestattet sein, Bestandswohnungen müssen bis 31. Dezember nachgerüstet werden.

Insbesondere wer für Anschaffung, Installation und Wartung verantwortlich ist, wollten die Zuhörer wissen. Bei Mietwohnungen müsse der Vermieter für die Nachrüstung aufkommen. "Zwar müssen Vermieter die Kosten für den Einbau der Rauchmelder tragen, doch die Gebühren für die regelmäßige Wartung der Geräte können sie auf die Mieter umlegen", erklärte Hamp. Im Handel gebe es Geräte, die der DIN-Norm entsprächen und einfach installiert werden könnten. Einige Firmen würden Rauchmelder mit gleichzeitigen Wartungsverträgen anbieten, da könne man die Haftung auf die Firmen übertragen, wusste die Expertin. Wer mit der Installation und der Wartung ganz auf Nummer sicher gehen wolle, beauftrage am besten einen Dienstleister.

Dass der Rauchmelder nicht dem Schutz des Gebäudes, sondern vielmehr dem Schutz des Lebens diene, betonte Rechtsanwalt Alfred Seifriz: "Für uns ist das auch erst mal Neuland", schilderte er die Einführung der Rauchmelder-Pflicht.