Sven Lau verweigerte seine Aussage im Stuttgarter Terrorprozess. Foto: dpa

Wegen laufender Ermittlungen gegen den Salafisten-Prediger Sven Lau, hat der Mann im Stuttgarter Terrorprozess seine Aussage weitestgehend verweigert.

Stuttgart - Der Salafisten-Prediger Sven Lau hat als Zeuge im Stuttgarter Terrorprozess die Aussage größtenteils verweigert. Wegen laufenden Ermittlungen gegen Lau riet ihm sein Anwalt am Mittwoch, keine Aussage zu machen. „Die Vorwürfe sind so eng miteinander verwoben“, sagte Laus Anwalt dem Oberlandesgericht. Im ersten Prozess im Südwesten mit Bezug auf die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) müssen sich drei Angeklagte wegen Mitgliedschaft im IS oder wegen Unterstützung der Gruppe verantworten.

Vor Gericht trat der 34-Jährige Prediger zurückhaltend auf und ließ die große Besucherzahl unbeachtet. Der Hauptangeklagte Ismail I. sprach Lau mit „du“ an und fragte ihn nach einem Video, in dem Lau ihn als Kronzeugen in den Ermittlungen gegen Lau bezeichnete. „Die Aussage nehme ich zurück“, antwortete Lau. Er sei von den Medien falsch informiert worden. Die Ankündigung, Lau werde keine Angaben vor Gericht machen, überraschte den Vorsitzenden Richter Hermann Wieland: Es habe vor dem Prozesstag Signale gegeben, dass Lau Fragen beantworten würde, sagte Wieland.

Der Hauptangeklagte Ismail I. verbrachte Ende 2013 anderthalb Monate in einem Trainingslager und Militärbasis in Syrien. Aus Nachrichten des Chat-Dienstes Whatsapp ist laut Ermittlern zu entnehmen, dass Ismail I. vor seiner Abreise nach Syrien mit Lau in Kontakt stand. Auch hat Lau nach Aussagen des Hauptangeklagten die Militärbasis in Syrien besucht, auf der sich Ismail I. zur selben Zeit aufhielt. In einem YouTube-Video erklärte Sven Lau: „Ich gehöre weder zur IS, noch war ich in einem IS-Lager“.

Mit auf der Anklagebank sind der Bruder des Hauptangeklagten, 34-jährige Ezzeddine I., sowie der 38-jährige Mohammad Sobhan A.. Sie sollen der Anklage zufolge Ismail I. nach seiner Rückkehr nach Deutschland bei der Beschaffung von Ausrüstung für die IS unterstützt haben.

Zu klären in dem Verfahren ist, ob es sich bei der Miliz um die wie in der ursprünglichen Anklage angenommenen IS handelt oder die Terrorgruppe „Dschaisch al-Muhadschirin wal-Ansar“ (JMA/Armee der Auswanderer und Unterstützer des Propheten). Ein Teil der JMA ging im Laufe des Jahres 2013 in der IS.