Ein 64-Jähriger, der im Stuttgarter Schlossgarten hinter einem Busch uriniert hatte, wurde nun vom Amtsgericht zu einer Geldbuße verurteilt. Foto: dpa

Das Amtsgericht Stuttgart hat einen Frührentner zu einem Bußgeld verurteilt, weil er Mitte August hinter einem Busch im Schlossgarten urinierte. Der 66-Jährige war von einer Polizistin dabei ertappt worden, gegen das verhängte Bußgeld hatte er Einspruch eingelegt.

Stuttgart - Weil er in einen Park pinkelte, hat das Amtsgericht Stuttgart einen Frührentner zu einem Bußgeld verurteilt. Der 64-Jährige war Mitte August von einer Polizeimeisterin (29) dabei ertappt worden, wie er hinter einem Busch im Schlossgarten urinierte. Gegen das verhängte Bußgeld hatte der Mann aus dem Stuttgarter Umland Einspruch eingelegt. Den lehnte das Gericht am Dienstag ab.

Der Frührentner gab an, dass er Medikamente nehme, die Blasenschwäche hervorrufen. Außerdem sei eine öffentliche Toilette, die er benutzen wollte, geschlossen gewesen. Das Amtsgericht verurteilte ihn trotzdem wegen vorsätzlichen Urinierens in einer öffentlichen Anlage. Es seien genügend benutzbare Toiletten in der Innenstadt, sagte die Richterin in ihrer Begründung. „Es gibt keinen Grund, den Schlossgarten dafür zu missbrauchen.“ Neben 35 Euro Bußgeld muss der 64-Jährige nun auch die Prozesskosten zahlen.