Die Staatsanwältin plädiert im Neonazi-Prozess auf Gefängnisstrafen für die Angeklagten. Foto: dpa

Im Prozess gegen vier mutmaßliche Göppinger Neonazis plädiert die Staatsanwaltschaft auf Haftstrafen von unter drei Jahren. Das Urteil könnte noch vor der Sommerpause am 13 August fallen.

Stuttgart - Im Prozess gegen vier mutmaßliche Neonazis am Landgericht Stuttgart drohen einigen der Angeklagten mehrjährige Haftstrafen. Die Staatsanwältin plädierte am Montag auf Strafen von bis zu zwei Jahren und neun Monaten. Den Mitgliedern der Autonomen Nationalisten Göppingen (ANG) wird unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen (Az.: 18 KLs 3 Js 93519/13). Ziele der rechtsextremen Gruppe waren laut Anklage, Straftaten zu begehen und den Nationalsozialismus wiederzuerrichten.

Innenminister Reinhold Gall (SPD) hat die ANG im Dezember 2014 verboten. Die vier vorbestraften Männer im Alter von 23 bis 34 Jahren gelten als Rädelsführer. Für den jüngsten Angeklagten plädierte die Staatsanwältin auf eine Strafe von anderthalb Jahren auf Bewährung.

Dem Quartett werden für die Jahre 2011 bis 2014 auch Sachbeschädigungen und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Während der Ermittlungen wurden Hakenkreuzfahnen sichergestellt, gerahmte Bilder von Adolf Hitler, Transparente, Aufkleber und Plakate mit Aufschriften, wie „Die Demokraten bringen uns den Volkstod“, „Asylantenheim - Nein Danke“ und „Israel mordet“.

Urteil könnte am 13. August verkündet werden

Das Verfahren sollte ursprünglich bis ins Jahr 2016 gehen. Allerdings ließ die Staatsanwaltschaft während der Verhandlung mehrere Anklagepunkte fallen. Ein Urteil könnte nach Aussage der Richterin am 13. August verkündet werden. Der Prozess wird am 3. August fortgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft hat in der Zwischenzeit zwei weitere Anklagen gegen insgesamt 13 Beschuldigte erhoben. Ihnen wird unter anderem die Mitgliedschaft bei den ANG vorgeworfen. Fahnder hatten die vier Angeklagten im laufenden Verfahren Ende Februar 2014 bei einer groß angelegten Razzia des Landeskriminalamtes und der Polizei festgenommen. Zwei der Männer sitzen seither in Untersuchungshaft. Die Behörden hatten damals nach eigenen Angaben 19 Wohnungen in den Landkreisen Esslingen, Göppingen und Rems-Murr durchsucht. 18 Personen standen demnach im Verdacht, die ANG gebildet zu haben. Bei der Aktion fanden die Beamten auch Schlagringe, Schlagstöcke und Schreckschusspistolen.

Seit dem Verbot Ende 2014 hat das Innenministerium nach eigenen Angaben keine weiteren Aktivitäten der Göppinger Gruppe mehr festgestellt. Die Autonomen Nationalisten gehören zum einschlägigen rechtsextremen Spektrum und gelten als besonders militant. Im Südwesten gab es im Jahr 2014 laut Landesamt für Verfassungsschutz etwa zehn Gruppierungen mit insgesamt rund 170 Mitgliedern.