Verkehrsminister Winfried Hermann (Bündnis 90/ Die Grünen) bei einer Pressekonferenz Ende März. Der Minister ist verärgert über die Bahn. Denn diese verweigere immer noch umfassende Informationen. Foto: dpa

Land und Bahn liegen bei Stuttgart 21 immer noch überkreuz. Zumindest Verkehrsminister Hermann ist verärgert über die Bahn. Denn diese verweigere immer noch umfassende Informationen.

Stuttgart - Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) wirft der Bahn eine weiterhin mangelhafte Informationspolitik bei Stuttgart 21 vor. Er habe in Absprache mit dem Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) vergangene Woche Bahnvorstand Volker Kefer erneut angeschrieben mit der Bitte, dass er endlich einen Lenkungskreis der S-21-Projektpartner einberufe. „Die Bahn nimmt das legitime Informationsrecht der Projektpartner nicht ernst, damit bricht sie ihre Zusagen und die Regeln für den Lenkungskreis“, sagte Hermann.

Seit Oktober 2012 kein Treffen mehr

Der S-21-Finanzierungsvertrag und die Geschäftsordnung für den Lenkungskreis schreibe ein Treffen mindestens alle sechs Monate vor; dies könnten zwei Projektpartner beantragen, aber einladen könne nur die Bahn. Allerdings seien keine Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen, wenn sie dies nicht tue. Der letzte Lenkungskreis für das Milliarden-Projekt fand im Oktober 2012 statt. Seitdem habe er mehrfach auf ein Treffen gedrungen, unterstrich Hermann.

Er sagte, er wolle in der Gruppe der Finanziers vor allem über die bereits im vergangenen Dezember angekündigte Kostensteigerung des Vorhabens auf bis zu 6,8 Milliarden Euro diskutieren. Das Land will sich nicht an Mehrkosten beteiligen und nicht mehr als die ursprünglich vorgesehenen 930 Millionen Euro für Stuttgart 21 zahlen.

Ministerium prüft Feststellungsklage

Auch der Baufortschritt beim unterirdischen Tiefbahnhof samt Anbindung an die Schnellbahnstrecke nach Ulm sei von Interesse. Nach den Worten von Hermann muss der Lenkungskreis Kosten und deren Erhöhungen genehmigen. Bislang sei nur eine Summe von gut vier Milliarden gebilligt, und damit noch nicht einmal die bis Dezember 2012 geltende Kostenobergrenze von 4,5 Milliarden Euro.

Hermanns Ministerium prüft derzeit eine Feststellungsklage. Damit bestünde die Chance, dass gerichtlich festgestellt wird, dass das Land im Fall von Kostenerhöhungen nicht mehr zu Stuttgart 21 beitragen muss. Dann könnte die Bahn das Land im Fall realer Kostenüberschreitungen in einigen Jahren nicht zur Kasse bitten. Eine solche Klage hatte auch das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 angeregt.