Am Haus der Landeswasserversorgung hat sich ein Streit entzündet Foto: Peter Petsch

Die Landeshauptstadt und die Deutsche Bahn AG haben beim Projekt Stuttgart 21 unterschiedliche Positionen über die Entschädigungsleistungen für den Tunnelbau. Die Bahn will weiter von Durchschnittswerten für Grundstücke ausgehen. Die Stadt setzte sich zuletzt dafür ein, den tatsächlichen Verkehrswert anzusetzen.

Stuttgart - Die Landeshauptstadt und die Deutsche Bahn AG haben beim Projekt Stuttgart 21 unterschiedliche Positionen über die Entschädigungsleistungen beim Tunnelbau. Die Bahn untergräbt mit ihrem innerstädtischen Tunnelring und dem Fildertunnel mehrere Hundert städtische Flächen, darunter auch unbebaute Flächen oder städtische Straßen. In jedem Fall muss der Tunnel in das Grundbuch eingetragen und von der Bahn ein Wertausgleich geleistet werden.

Die Bahn habe erklärt, dass sie das von einem Freiburger Büro (DIA) in ihrem Auftrag entwickelte Entschädigungsverfahren anwenden wolle, sagt Karlheinz Jäger, der Leiter des Stadtmessungsamtes der Stadt Stuttgart. Als Messgröße wird von DIA der Bodenrichtwert eines bestimmten Gebietes, in dem das Grundstück liegt, herangezogen. Das sei ein „typischer Wert für eine bestimmte Zone“, sagt Jäger, aber es könne bei diesem Verfahren natürlich Abweichungen nach unten wie noch oben geben. Innerhalb der Stadtverwaltung laufe nach wie vor eine Prüfung, „wie der Wertausgleich insgesamt gehandhabt werden soll“. Er könne keine Tendenz vermelden, sagt der Amtsleiter, ob sich beide Parteien annähern werden oder nicht. Werde man sich mit der Bahn nicht einig, entscheide im Einzelfall das Regierungspräsidium über die Höhe der jeweiligen Entschädigungszahlung.

Der jüngste Stand auf städtischer Seite war, dass die Stadt nicht den Bodenrichtwert, sondern den Verkehrswert als Grundlage ansetzen wollte, also jenen Wert, den jemand zahlen würde, wenn er das Grundstück kaufen würde. Das würde, außer bei Straßen, zahlreiche Einzelbewertungen notwendig machen. Über diese Einzelbewertungen entscheidet der dem Stadtmessungsamt angegliederte Gutachterausschuss. Das Gremium ist mit Experten der IHK, aus der Stadtverwaltung, der Architektenkammer, des Finanzamts und Stadträten als ehrenamtliche Gutachter besetzt.

Die Kosten für ein städtisches Gutachten richten sich nach dem Verkehrswert. Für ein Haus mit Grundstück im Wert von 280 000 Euro werden zum Beispiel 2397,85 Euro fällig. Bei 400 000 Euro Wert für das entsprechende Gebäude sind es laut Jäger rund 2800 Euro.