Das Haus des Klägers steht in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof. Der Mann befürchtet ein Absinken. (Archivfoto) Foto: dpa

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Klage eines Mannes gegen die Stuttgart-21-Tunnel abgewiesen. Der 56-Jährige befürchtet durch die Untertunnelung Schäden an seinem mehrstöckigen Haus

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Klage eines Mannes gegen die Stuttgart-21-Tunnel abgewiesen. Der 56-Jährige befürchtet durch die Untertunnelung Schäden an seinem mehrstöckigen Haus.

Mannheim/Stuttgart - Mit seiner Klage gegen einen Teilaspekt des umstrittenen Bahnprojekts Stuttgart 21 ist ein Hausbesitzer vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) gescheitert. Der 56-Jährige befürchtet, dass die S-21-Tunnel sein mehrstöckiges Büro- und Geschäftshaus in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs beschädigen: Das Haus werde durch die Arbeiten stärker absinken als die von Planern berechneten zwei Zentimeter. Wegen der Grundwasserentnahmen seien weitere Schäden zu erwarten. Unter dem Grundstück entsteht ein neuer Stadtbahntunnel.

Das Gericht folgte der Argumentation des Mannes nicht. Nach Angaben eines Geologen in der mündlichen Verhandlung vom Mittwoch sei auszuschließen, dass es zu zusätzlichen Beeinträchtigungen des Gebäudes komme, erklärte der VGH am Freitag in Mannheim. Die Vorprüfung des Eisenbahn-Bundesamtes genüge zudem gesetzlichen Maßstäben. Die Klage richtete sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, weil das Eisenbahn-Bundesamt für die Planung zuständig ist. Eine Revision wurde nicht zugelassen.