Der Brandschutz für den neuen Tiefbahnhof muss geklärt werden. Foto: Leif Piechowski

Die von der Bahn für April vorgesehenen Gutachten zum Brandschutz beim Projekt Stuttgart 21 verzögern sich. Ergebnisse zum Brandschutz und den Personenströmen im Tiefbahnhof („Entfluchtung“) sollten dem Gemeinderat in diesem Monat vorgelegt werden.

Stuttgart - Die von der Bahn für April vorgesehenen Gutachten zum Brandschutz beim Projekt Stuttgart 21 verzögern sich. Ergebnisse zum Brandschutz und den Personenströmen im Tiefbahnhof („Entfluchtung“) sollten dem Gemeinderat in diesem Monat vorgelegt werden. Die Gutachten seien „auf einem guten Weg“, heißt es bei der Stadtverwaltung. Die städtische Branddirektion, die selbst Forderungen an die Bahn gestellt hat, könne sich aber nicht äußern, sagt Hermann Karpf, der Sprecher von Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU), weil die Papiere nicht komplett vorlägen.

Die Prüf- und Genehmigungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (Eba) in Bonn hatte der Bahn auferlegt, mit einem Aerodynamikgutachten auch nachzuweisen, dass das als Rettungsfläche ausgewiesene Bahnhofsdach im Brandfall nicht verraucht wird. Auf dem Dach sollen sich die markanten Glasflächen öffnen, um Rauch abziehen zu lassen. Hier sollen aber auch Reisende über Fluchttreppenhäuser in Sicherheit gelangen. „Das ganzheitliche Brandschutzkonzept liegt zwar vor, die Prüfung und Bewertung durch einen unabhängigen, fachkundigen Prüfer steht aber noch aus“, heißt es beim Eba.

Der Brandschutz soll am 9. Mai Thema im S-21-Lenkungskreis zwischen Landesverkehrsminister Winfried Hermann und Bahn-Infrastrukturvorstand Volker Kefer sein. Weil das Land von der Bahn eine neue Bedarfsprognose für 2025 eingefordert hat, könnte bei steigenden Zug- und Fahrgastzahlen aber nochmals nachgerechnet werden müssen. Die Prognose ist von der Bahn für Juni angekündigt.

Thema im Lenkungskreis könnte auch der für S 21 aufwendige Artenschutz sein. Klaus-Peter Murawski, Grünen-Staatssekretär im Staatsministerium, hatte in einer S-21-Broschüre den hohen Stellenwert des Artenschutzes in Zweifel gezogen. „Der Artenschutz ressortiert beim Eba, nicht beim Land“, beschreibt das Verkehrsministerium die Zuständigkeiten. Der Aufsichtsrat der Bahn will sich über das 6,5 Milliarden-Projekt Stuttgart 21 Mitte Juni bei seinem jährlichen Strategie-Treffen vor Ort informieren.