Ein Hausbesitzer in der Stuttgarter Innenstadt hat nun Klage wegen eines Stadtbahntunnels eingereicht, der im Zuge des Bahnprojekts Stuttgart 21 entsteht. Foto: dpa

Ein Mann, dessen mehrstöckiges Büro- und Geschäftshaus in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs Stuttgart steht, hat aus Angst um sein Grundstück wegen des Bahnprojekts Stuttgart 21 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.

Ein Mann, dessen mehrstöckiges Büro- und Geschäftshaus in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs Stuttgart steht, hat aus Angst um sein Grundstück wegen des Bahnprojekts Stuttgart 21 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.

Mannheim/Stuttgart - Aus Angst um sein Grundstück hat ein Hausbesitzer wegen des Bahnprojekts Stuttgart 21 geklagt. Die im Bau befindlichen S-21-Tunnel beschädigten sein mehrstöckiges Büro- und Geschäftshaus in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs, sagte der 56-Jährige am Mittwoch vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim. Die Klage richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, weil das Eisenbahnbundesamt für die Planung zuständig ist.

Unter dem Gelände entsteht nach Angaben des Gerichts einer der beiden neuen Stadtbahntunnel. Mehrere Sachverständige bestätigten die Ängste des Klägers aber nicht.

„Durch den schon durchgestoßenen Stadtbahntunnel hat es bisher schon kleine Schäden im Keller meines Hauses gegeben“, sagte der Immobilienunternehmer am Rande der Verhandlung. Er befürchte, dass sich das Haus durch die Arbeiten stärker absenke als die von Planern berechneten zwei Zentimeter. Wegen der Grundwasserentnahmen seien weitere Schäden zu erwarten.

Mehrere Sachverständige traten den Vorwürfen des Mannes aber entgegen. Die angeprangerten Grundwasserentnahmen hätten keine Auswirkungen auf die Stabilität des Grundstücks. Dies bestätige auch eine für Stuttgart 21 erstellte Analyse.

Demgegenüber warf der Anwalt des Klägers den Planern „systematische Fehler“ bei ihren Berechnungen vor. Die Verwaltungsrichter ließen indes durchblicken, dass „die Gefährdung des Grundstücks nicht komplett nachvollziehbar“ sei. Das Urteil wird am 23. Mai erwartet.