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Die Montagsdemonstration der Stuttgart-21-Gegner kann vorerst weiterhin vor dem alten Stuttgarter Hauptbahnhof stattfinden. Stadt legt Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgericht Stuttgart vom Freitagabend ein.

Stuttgart - Die Montagsdemonstration der Stuttgart-21-Gegner kann vorerst weiterhin vor dem Stuttgarter Hauptbahnhof stattfinden. Diesen Beschluss hat das Verwaltungsgericht Stuttgart am Freitagabend mitgeteilt. Die von der Stadt Stuttgart geforderte Verlegung der Demo an einen anderen Ort sei zwar rechtens, befanden die Richter. Allerdings erfülle der von der Stadt genannte Alternativstandort nicht die nötigen Sicherheitsanforderungen.

Die Stadt will die Demo verlegen, weil die mehreren Tausend Demonstranten Woche für Woche die City lahmlegen. Gegen die Verlegung haben die sogenannten Parkschützer geklagt. Der Verwaltungsrichter haben den Projektgegnern jetzt recht gegeben. Die Stadt kann gegen den Beschluss jedoch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen.

Stadt Stuttgart legt Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein

Dazu erklärte die Leiterin des Amts für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart, Dorothea Koller: „Wir können die Begründung in keiner Weise nachvollziehen, zumal wir genau zur Frage der Sicherheit in der Lautenschlagerstraße in der Antragserwiderung sehr ausführlich Stellung genommen haben. Wir halten den Versammlungsort, wie sich in der Vergangenheit auch schon erwiesen hat, für sicher und geeignet. Das sehen wir auch als ausreichend dargelegt an. Deshalb habe die Stadt noch am Freitagabend Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt.“

Die Stadt halte den Versammlungsort für sicher und geeignet. Als solcher habe er sich auch schon erwiesen.

Die sogenannten Parkschützer begrüßten hingegen die Entscheidung. „Die von CDU und FDP forcierte politische Kampagne gegen die Montagsdemo ist gescheitert“, sagte Versammlungsleiterin Carola Eckstein laut Mitteilung. „Wo und wann wir gegen Stuttgart 21 demonstrieren, entscheidet nicht die CDU, sondern wir.“

Allerdings betonte die fünfte Kammer des Gerichts in der Begründung auf der anderen Seite auch, dass die Stadt die Nutzung des Arnulf-Klett-Platzes am Hauptbahnhof wegen der von ihr festgestellten Störungen der Verkehrssicherheit durch die Demons „voraussichtlich zu Recht“ untersagt habe. Der Bürgermeister für Recht, Sicherheit und Ordnung, Martin Schairer (CDU), sah daher einen „ersten Teilerfolg, dass es vor dem Bahnhof mit der Montagsdemonstration nicht mehr geht“. Jetzt werde man noch den Alternativort zu prüfen haben.

Das Gericht erklärte, eine Interessenabwägung unter Berücksichtigung des „gewichtigen Gesichtspunktes“ der Sicherheit an der Lautenschlagerstraße habe dazu geführt, dem Eilantrag stattzugeben. Die Stadt hatte 2010 schon einmal versucht, die Demos zu verlegen - und war damit bei den Mannheimer Richtern gescheitert.