Nichts wie raus aus dem Bahnhof: Auch Fluchtwege müssen gut geplant sein Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) hat den Machern des Bahnprojekts Stuttgart 21 und dem geplanten Tiefbahnhof einen wichtigen Freifahrschein ausgestellt: Der Planfeststellungsbeschluss zur sechsten Planänderung ist verschickt worden. Damit ist auch der Bau der acht zusätzlichen Fluchttreppenhäuser genehmigt.

Stuttgart - Wegen der bisher fehlenden Freigabe durch die Bonner Behörde waren die Tiefbauarbeiten für die Fundamente im Schlossgarten auf Eis gelegt worden. Die Debatten um den Brandschutz im künftigen Tiefbahnhof dürften mit dem grünen Licht durch das Bundesamt freilich nicht beendet sein. Bis zu 16 124 Menschen müssen den Bahnhof im Falle eines Brandes auf sicheren Wegen verlassen können.

Mit den nun genehmigten baulichen Änderungen will die Bahn unter anderem die als Gitterschalen gestalteten Zugänge anpassen und je eine weitere Treppe an den vier Bahnsteigen im Bereich des Stegs A errichten. Demnach sollen die Gitterschalen an den drei Eingängen Kurt-Georg-Kiesinger-Platz, Bahnhofsturm und Staatsgalerie verkleinert werden. „Besonders positiv wirkt sich die Verkleinerung am denkmalgeschützten Turm aus, der dadurch stärker betont wird“, erklärte ein Sprecher des Bahnprojekts.

Auf den Bahnsteigen soll im Bereich zweier Stege die Anordnung der geplanten fünf Treppen, sieben Rolltreppen und drei Aufzüge geändert werden. Der Durchgang am Steg A soll dadurch breiter werden – von 2,05 auf 2,86 Meter.

Ob das von der Bahn vorgelegte Rettungskonzept funktionieren wird, ist umstritten. Projektgegner verweisen auf Widersprüche bei der Belegung der Bahnsteige. Für die Entscheidung des Bundesamts spielte dies aber keine Rolle. Man habe nur über die bauliche Dimensionierung des Brandschutzes befunden, hieß es in Bonn, betriebliche Regelungen würden grundsätzlich nicht getroffen. Erst bei der Inbetriebnahme gehe es ins Detail.