Der Landgasthof will Wellness- und Tagesangebote anbieten. Foto: Eyrich Foto: Schwarzwälder-Bote

Bebauungsplan: Das Landgut "Untere Mühle" möchte sein Hotelangebot erweitern

Durch sein klares Votum zum Entwurf eines Bebauungsplanes "Untere Mühle" hat der Straßberger Gemeinderat grünes Licht für den nächsten Verfahrensbeschluss gegeben.

Straßberg. Das Landgut "Untere Mühle", das vermutlich um 1500 erbaut und 1605 erstmals urkundlich erwähnt worden war, befindet sich derzeit im unbeplanten Außenbereich. Das heutige Landgut beherbergt auch das historische Mühlengebäude mit "Wollmanufaktur" und ein Landhotel. Ein Hofladen und der Landgasthof sind unter Erhalt der historischen Bausubstanz in anderen Wirtschaftsgebäuden untergebracht.

Um eine sinnvolle, wirtschaftliche und nachhaltige Weiterentwicklung des Standortes zu gewährleisten, soll das Hotel um Wellness- und Tagesangebote inklusive entsprechender Ausstattung erweitert werden. Dafür hat die Gemeinde ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Zulässigkeit für eine Um- und Neubaumaßnahme herstellen.

Architekt Rainer Kraut hat dem Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung ausführlich den bisherigen Verlauf vorgestellt. Das Bebauungsplanverfahren laufe bereits über zwei Jahre, womit nicht zu rechnen gewesen sei, betonte Kraut. "Wir sind anfangs von einer einfachen Sache ausgegangen." Es gab "zu unserer Überraschung seitens der Träger öffentlicher Belange einige heftige Rückmeldungen", vor allem aus den Bereichen Raumordnung, Hochwasserschutz, forstliche Belange und Biotopschutz.

Letztlich habe man miteinander eine Lösung gefunden: Die durch den baulichen Eingriff geforderten Ausgleichsarbeiten auf einer Fläche von rund 350 Quadratmetern sind festgelegt.

Der Gemeinderat hat nun einstimmig dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt. Dieser wird mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen einen Monat lang öffentlich ausgelegt. Durch diese Entscheidung kann der weitere Verfahrensbeschluss eingeleitet werden.