Camping im Wohnwagen und Wohnmobil hat seine Anhänger. Die Gemeinde Straßberg hat Wohnmobilstellplätze geschaffen und macht Werbung für sie. Symbol-Foto: Killig Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinde Straßberg will Wohnmobilstellplatz an der Schmeienhalle bewerben / Im Winter nur bei Bedarf Wasser

Von Karina Eyrich

Straßberg. Nicht Dauerparker, sondern Kurzzeitnutzer soll der neue Wohnmobilstellplatz an der Schmeienhalle anziehen. In der neuen Benutzungs- und Gebührenordnung hat der Gemeinderat die Spielregeln für den Aufenthalt festgelegt.

Sechs Wohnmobilstellplätze hat die Gemeinde Straßberg an der Südseite der Schmeienhalle gebaut – je fünf Meter lang und neun Meter breit. Nun sollen die Benutzer auch zur Kasse gebeten werden – deshalb hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung eine Benutzungs- und Gebührenordnung erlassen, in der auch geklärt wird, wieviel Wasser und Strom kosten.

Zugelassen werden sollen nur Reisemobile mit eingebauter Toilette, keine Wohnwagen – das allerdings ganzjährig. Wegen der Frostgefahr soll der Wasseranschluss in der kalten Jahreszeit – vom 1. November bis zum 31. März – allerdings nur bei tatsächlichem Bedarf angestellt werden.

Einen Platzwart vor Ort gibt es nicht, und deshalb will die Gemeinde die Stellplätze mit einem Verwaltungsaufwand betreiben, der so gering wie möglich sein soll. Die Gebührenordnung sieht aus diesem Grund vor, dass für die ersten drei Übernachtungen keine Tagesgebühr erhoben werden soll. Danach allerdings verlangt die Gemeinde eine nicht ganz geringe Summe: 20 Euro pro Tag ab dem vierten Tag. Der Grund: Für Dauercamper soll der Platz nicht attraktiv sein, sondern vor allem für Kurzaufenthalte zur Verfügung stehen. Für Frischwasser müssen die Nutzer einen Euro berappen, wenn es zwei Minuten laufen soll. Eine Wassermenge von rund 70 Litern wird in dieser Zeit aus dem Hahn kommen. Der Strom kostet zwei Euro pro Kilowattstunde und soll ebenfalls durch das Einwerfen von Münzen in einen Automaten zu haben sein. Wollen die Camper ihr Abwasser aus dem Wohnmobil wieder los werden, steht ihnen eine Anlage zur Verfügung, die es in die Kanalisation transportiert.

Darüber hinaus gilt, was auch der gesunde Menschenverstand diktiert: Das Abstellen von Abfällen ist auf dem Platz untersagt, und zum Schutz der Anwohner gelten Ruhezeiten von 22 bis 7 Uhr.

Mit ihrem einstimmigen Beschluss zur Benutzungs- und Gebührenordnung haben die Gemeinderäte auch ihre Zustimmung dazu gegeben, dass die Verwaltung ein Werbeschild aufstellt und darüber hinaus für den Campingplatz wirbt.