Er hat alles getan, um auch im Alter noch jugendlich zu erscheinen. Ist es vorstellbar, dass ausgerechnet Berlusconi nun ältere Menschen pflegt? Foto: dpa

Kümmert sich Silvio Berlusconi schon bald um Bewohner eines Altersheims oder um Behinderte? Ein Gericht in Mailand berät über die angemessen Strafe für den Ex-Regierungschef. Der würde alles lieber tun, als zum Hausarrest verdonnert zu werden.

Kümmert sich Silvio Berlusconi schon bald um Bewohner eines Altersheims oder um Behinderte? Ein Gericht in Mailand berät über die angemessen Strafe für den Ex-Regierungschef. Der würde alles lieber tun, als zum Hausarrest verdonnert zu werden.

Mailand - Ein Gericht in Mailand hat am Donnerstag mit seinen Beratungen über die Form der Strafe für den rechtskräftig verurteilten Silvio Berlusconi begonnen. Der frühere italienische Regierungschef will Sozialdienst leisten, aber auch Hausarrest wäre möglich.

Die Anhörung begann am späten Nachmittag, eine Entscheidung wurde nicht mehr am selben Tag erwartet. Berlusconis Anwälte hatten laut Medienberichten beantragt, dass er Sozialdienst in einer Behinderteneinrichtung bei Mailand übernehmen darf. Der 77-Jährige, der selbst nicht an der Anhörung teilnahm, war im August vergangenen Jahres wegen Steuerbetrugs verurteilt worden.

Alles, bloß kein Hausarrest

Anstatt sich um Behinderte zu kümmern, könnte Berlusconi aber auch eine andere Stelle für seine Sozialstunden zugewiesen werden, etwa in einem Altenheim. In jedem Fall hätte er dann mehr politische Bewegungsfreiheit als im Hausarrest, weshalb Berlusconi lieber Sozialdienst leisten will. Das Gericht hat fünf Tage Zeit, um seine Entscheidung zu verkünden. Beobachter nahmen an, dass die Richter darauf verzichten dürften, Berlusconi unter Hausarrest zu stellen.

Doch auch im Sozialdienst müsste der Politiker mit Einschränkungen leben. Wer als Verurteilter Sozialdienst leistet, darf in Italien nachts zwischen 23 und 6 Uhr sein Haus nicht verlassen und keinen Kontakt zu Drogenabhängigen oder Kriminellen haben. Für Reisen in Italien über seine Heimatregion Lombardei hinaus bräuchte Berlusconi vermutlich eine Sondererlaubnis. Seinen Reisepass hatte er bereits nach der rechtskräftigen Verurteilung 2013 abgeben müssen.

Zu alt für das Gefängnis

Im August war Berlusconi wegen Steuerbetrugs zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden, von denen drei Jahre sofort auf der Basis einer Amnestieregelung ausgesetzt wurden. Ins Gefängnis muss er wegen seines hohen Alters nicht mehr, und bei einem Sozialdienst - voraussichtlich nur einmal in der Woche - dürfte sich die Reststrafe noch einmal um Monate verkürzen.

Seine Mitte-Rechts-Partei Forza Italia (FI) steckt vor den Europawahlen Ende Mai in einer tiefen Krise, der verurteilte Berlusconi selbst darf keine Ämter mehr übernehmen und auch nicht Spitzenkandidat der Partei sein. Er will aber die Bewegungsfreiheit haben, den Wahlkampf für sie zu führen.