Neues zum Wassergesetz haben Behördenmitarbeiter den Vertretern der Kommunen übermittelt. Foto: Grimm Foto: Schwarzwälder-Bote

Gewässernachbarschaftstag der Kreise Sigmaringen und Zollernalb / Keine Hindernisse auf den Randstreifen

Von Susanne Grimm

Stetten a. k. M.. Ein gemeinsamer Gewässernachbarschaftstag der Kreise Sigmaringen und Zollernalb hat die Vertreter der Kreiskommunen und Behördenleiter über das seit Juni 2014 geltende neue Wassergesetz informiert.

Vor allem das Neuregeln der Gewässerrandstreifen und die Gewässerschauen, die künftig mindestens alle fünf Jahre stattfinden, standen auf der Tagesordnung der Gewässernachbarschaftsbetreuer Wilhelm Claus vom Landratsamt Sigmaringen und Thomas Holocher vom Zollernalbkreis. Andreas Binder aus Balingen, Josef Woitzik vom Regierungspräsidium Tübingen und Klaus Ritter von der Gemeinde Jungingen verdeutlichten ebenfalls den Sinn des neuen Wassergesetzes. Das verpflichtet die Unterhaltungspflichtigen, also die Gewässeranrainer wie Gemeinden und Privatbesitzer, künftig zu regelmäßigen Gewässerschauen mit ausführlichen Dokumentationen.

Die Besichtigungen von Ufern und dem nahen Umfeld sollen, vor allem vor dem Hintergrund der vergangenen Hochwasserkatastrophen in beiden Landkreisen, dazu dienen, Mängel und Gefahren festzustellen und zu beheben. So dürfen künftig je nach Ufersituation in einem fünf bis zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen auf beiden Seiten keinerlei Ablagerungen wie Brennholzstöße, Grünguthaufen oder Schutt hinterlassen werden. Verboten ist in diesen Gewässerrandstreifen auch das Errichten von baulichen Anlagen, wozu auch Zäune und Mauern gehören. Nichts soll im Fall eines Hochwassers weggeschwemmt werden und den Wasserfluss einengen, was die Fließgeschwindigkeit beschleunigen und die Wasserkraft potenzieren würde.

Vorgegeben ist, dass standortgerechte Bäume und Sträucher nicht entfernt, nicht standortgerechte Vegetation nicht angepflanzt werden dürfen. Zu den Verboten gehört auch das Umwandeln von Grün- in Ackerland innerhalb des Randstreifens und das Hantieren mit wassergefährdenden Stoffen. Auch das bisherige Wassergesetz sah regelmäßige Gewässerschauen vor, die jedoch nicht zeitlich limitiert waren und deshalb schon Jahrzehnte zurücklagen.

Welche Folgen das hatte, zeigten alle Referenten anhand der jüngsten Hochwasserereignisse auf. Claus schilderte die Überschwemmung der Lauchert 2013 in Veringenstadt, die unter anderem dadurch zustande kam, dass der Wasserabfluss an mehreren Stellen blockiert und eingeengt sowie der Bachgrund versandet und stark bewachsen war. Ritter von der Gemeinde Jungingen berichtete über das verheerende Hochwasser der Starzach 2008, bei dem zwei Tote zu beklagen waren.

Hauptursache seien dabei die vielen Ablagerungen der Privatbesitzer am Rand des Gewässers gewesen. Holz und Gegenstände aller Art seien durch das Wasser mitgerissen worden, hätten Brücken, Engpässe und Abflüsse derart verstopft, dass der Bach zu einem reißenden Fluss geworden sei, der den Ort überschwemmt und Autos mitgerissen habe. "Seither sind wir Vorreiter in Sachen Gewässerschau", sagte Ritter. Jährlich wird nun besichtigt, die Widerstände einiger Anrainer sind behoben und zusätzlich habe man ökologisch verträgliche Maßnahmen vorgenommen. So habe man riesige Rechen aus Baumstämmen an gefährdeten Stellen des Flusses gebaut. "Zwar hatten wir bisher kein derartiges Unwetter mehr, dennoch haben Starkregenereignisse in der Vergangenheit gezeigt, das unsere Vorkehrungen greifen und die Menschen mitmachen", so Ritter