Vor diesem Haus hat ein Hund eine 72-jährige Frau angefallen und tödlich verletzt. Foto: Zahner

Obduktion der 72-Jährigen ergibt: Frau starb an den Folgen der Attacke. Staatsanwaltschaft prüft Anklage.

Hechingen - Nach der tödlichen Attacke eines Hundes auf eine Seniorin in Stetten am kalten Markt prüft die Staatsanwaltschaft Hechingen eine Anklage gegen die Hundehalterin wegen fahrlässiger Tötung.

Im Falle einer Verurteilung könnte der 43-jährigen Besitzerin des aggressiven Hundes der Rasse Kangal eine Haftstrafe von bis fünf Jahren drohen, wie der Sprecher der Anklagebehörde, Markus Engel, am Freitag auf Anfrage sagte.

Derweil bestätigte sich bei der am selben Tag abgeschlossenen Obduktion des 72-jährigen Opfers, dass die Frau an den unmittelbaren Folgen von Hundebissen starb. "Der Hundeangriff war todesursächlich", sagte Staatsanwalt Engel. Ein ebenfalls als Ursache für möglich angesehener Herzinfarkt konnte ausgeschlossen werden.

Die Seniorin war am Dienstagabend auf der Straße von dem Kangal angefallen worden, der ihr schwere Bissverletzungen an Kopf und Hals zufügte. Wie die bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei ergaben, hatte sich der Kangal von seiner Kette im Garten des Anwesens losgerissen. Wann genau er dies getan hatte, ist noch unklar.

Die Untersuchungen des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamts der drei Hunde, die zwischenzeitlich seziert wurden, dauern an. Nachdem die polizeilichen Maßnahmen am Ort des Geschehens und im Gebäude der Tierhalterin abgeschlossen sind, wurde dieser das Haus wieder übergeben.

Zur Situation der Haltung von nahezu 30 Katzen hat sich bereits das Veterinäramt des Landratsamts Sigmaringen eingeschaltet. Wie schon berichtet, ließ die Polizei zum Schutz der Einsatzkräfte, die sich in das Gebäude begeben mussten, um überprüfen zu können, ob nicht auch die Hundehalterin Opfer eines Angriffs geworden war, die anderen beiden Hunde durch zwei ortsansässige Jäger erschießen. Aufgrund der akuten Gefährdungssituation und einer eventuell notwendigen zeitnahen Hilfeleistung gab es laut Staatsanwaltschaft keine andere Möglichkeit, die zwei in einem wintergartenähnlichen Anbau befindlichen Tiere, die sich im gesamten Haus frei bewegen konnten, vor einem gefahrlosen Betreten durch die Scheibe hindurch zu erschießen.