
Hechingen/Stetten a. k. M. - Mit Schlägen und Tritten ist die Abschiedsfeier von vier Soldaten zum Ende ihrer Wehrdienstzeit in Stetten am kalten Markt ausgeartet. Opfer war ein junger Mann, der ein gebrochenes Sprunggelenk, Schrammen und Prellungen davontrug. Vor dem Hechinger Jugendschöffengericht zeigten sich die vier Angeklagten durchweg reuig und baten den Geschädigten um Entschuldigung.
Alkohol und Macho-Gehabe hatten bei dem Vorfall am 30. September 2010 eine große Rolle gespielt. Die Wehrpflichtigen hatten am letzten Tag ihrer Dienstzeit schon einiges getrunken, als sie kurz nach Mitternacht auf dem Parkplatz eines Supermarkts auf den heute 24-Jährigen trafen und ihn fragten, wo man denn in Stetten noch hingehen könne. Der junge Mann sagte, in Stetten gebe es nicht viele Möglichkeiten.
Wenig später, gegen 0.45 Uhr, trafen die Vier den jungen Mann erneut: Er saß auf einer Bank in einem Park. Die Männer seien "quer über die Wiese" auf ihn zumarschiert, gab er an. Einer von ihnen habe sich dabei die Ärmel hochgekrempelt. Es sollen auch Sprüche gefallen sein wie "Ich bin hart, ich hau dich um". Einer der vier jetzt Angeklagten habe ihm ans Kinn gefasst und ihn am Haaransatz von der Bank hochgezogen.
"Das ist ein deutlicher Angriff auf jemanden, der auf einer Bank sitzt und sein Bier trinkt", kommentierte die Staatsanwältin. Es entwickelte sich eine Auseinandersetzung, in deren Verlauf die Angreifer dem Opfer den Geldbeutel abnahmen. Der junge Mann versuchte zu fliehen, wurde aber zu Fall gebracht, wobei sein Bein verletzt wurde. Drei Angreifer traktierten ihn mit Schlägen und Tritten. Der Vierte sah zu. Ihm konnte nicht nachgewiesen werden, an der Schlägerei beteiligt gewesen zu sein. Die Angreifer flüchteten und nahmen Geldbeutel und eine Spielkonsole mit, die der junge Mann bei sich gehabt hatte. Beides wurde später aufgefunden.
Der Verprügelte schleppte sich zu einer Telefonzelle und rief die Polizei. Die nahm die Vier in der Kaserne vorläufig fest und ließ Blutproben abnehmen. Der Geschädigte musste zweimal am rechten Bein operiert werden.
Die drei Schläger entschuldigten sich vor Gericht. Der Vierte bereute, tatenlos zugesehen zu haben. Richter Ernst Wührl vertagte die Verhandlung auf 16. Februar, da ein Sachverständiger klären soll, welche Rolle der Alkoholpegel gespielt hat. Das Verfahren gegen den vierten Angeklagten wurde eingestellt, als er sich bereit erklärte, 300 Euro an den Geschädigten zu zahlen. Die drei anderen sollen je 2500 Euro Schmerzensgeld sowie Schadensersatz zahlen.