Getrübt ist das Wasser der Hilb durch allerlei Ablagerungen. Die sollen verschwinden. Foto: Neusch Foto: Schwarzwälder-Bote

Kein Löschwasser aus dem Teich: Pumpen der Feuerwehr verstopfen durch Ablagerungen / Interesse an Räumen im Schulgebäude

Stetten a. k. M.-Frohnstetten (neu). Das Wahrzeichen des Ortes, die Hilb, muss nach Überzeugung des Ortschaftsrats grundlegend von Schlamm und sonstigen organischen Ablagerungen, die sich im Laufe der Zeit angesammelt haben, befreit werden. Ansonsten drohe das Gewässer bei der nächsten längeren Trockenperiode umzukippen.

Der Springbrunnen in der Mitte plätschert schon seit längerer Zeit nicht mehr, weil die Leitung verstopft ist, und auch für die örtliche Feuerwehr stellt die verschlammte Hilb mittlerweile ein ernst zu nehmendes Sicherheitsproblem dar. Das Hilbenwasser, das normalerweise im Brandfall eine wichtige Versorgungsfunktion erfüllt, lässt sich mittlerweile kaum mehr für Löschzwecke nutzen, da die Pumpen bei der Wasserentnahme innerhalb kürzester Zeit ihre Funktion versagen.

Wie Ortsvorsteher Johann Seßler mitteilte, warte man noch auf "grünes Licht" vom Wasserwirtschaftsamt, um den Schlamm aus der Hilb auf landwirtschaftlichen Flächen ausbringen zu dürfen. Er rechne damit, dass die Sanierungsmaßnahme bei einem positiven Bescheid innerhalb der nächsten zwei Monate über die Bühne gehen könne. Nachdem verschiedene Räume der ehemaligen Grundschule nach deren Schließung von der Karateschule Heuberg sowie der lokalen Ortsgruppe des Schwäbischen Albvereins wieder mit Leben erfüllt wurden, haben auch andere Vereine bei der Gemeinde und der Ortschaftsverwaltung ihr Interesse an einer Nutzung von Räume angemeldet. Die Bürgervertreter sprachen sich nach kurzer Diskussion einstimmig dafür aus, dem Sportverein und dem Narrenverein Hilbenschlecker die gewünschten Räume für ihre Vereinsaktivitäten zur Verfügung zu stellen.

Stettens Bürgermeister Maik Lehn begrüßte die weitere Belebung des ehemaligen Schulgebäudes, wies aber auch darauf hin, dass man bei dieser Größenordnung um die Festlegung einer Benutzungsordnung nicht mehr herumkomme, wobei in diesem Zusammenhang auch über die Höhe der Nutzungsgebühren diskutiert und entschieden werden müsse.