Auf diesem Weg zwischen den Häusern wurde die 72-jährige Seniorin von dem Kangal-Hund angegriffen und tödlich verletzt. Foto: Zahner

Landratsamt Sigmaringen weißt Vorwürfe der mangelnden Kontrolle zurück. Ermittlungen dauern an. Mit Video

Stetten am kalten Markt - Das Unglück auf der Schwäbischen Alb, bei dem eine 72-Jährige von einem Hund totgebissen wurde, sorgt für Fassungslosigkeit. Während die Ermittlungen andauern, lässt das Landratsamt Vorwürfe gegen sich nicht gelten.

Im Falle der Beiß-Attacke eines Hundes der Rasse Kangal, der am Dienstagabend eine 72-jährige Frau in Frohnstetten, einem Ortsteil von Stetten am kalten Markt (Kreis Sigmaringen), zum Opfer fiel, weist das Landratsamt Sigmaringen mögliche Vorwürfe gegen sich, nicht ausreichend kontrolliert zu haben, zurück.

Die Behörde bestätigt, dass der Veterinärdienst des Kreises das Haus der 43-jährigen Hundehalterin zweimal, nämlich im Dezember 2012 und im Juni 2013 inspiziert habe und dabei Beschwerden von Nachbarn über die Haltung von rund 20 Katzen nachgegangen war.

Der Kontrolleur habe sich davon überzeugt, dass die Tiere gesund seien und akzeptabel versorgt würden – zu beanstanden hatte er nichts. Hunde hingegen, meint das Landratsamt, habe der Veterinär seinerzeit nicht im Haus angetroffen.

Auch die Verwaltung kannte den Hund nicht

Dass Hunde auf dem Anwesen lebten, war der Gemeindeverwaltung Stetten am kalten Markt wiederum bekannt. Zwei waren gemeldet, und zwar offenbar jene zwei, die in einer Art Wintergarten gehalten wurden und dem Vernehmen nach nicht verhaltensauffällig waren. Ein dritter Hund war nicht aktenkundig. Es gab ihn jedoch. Der Kangal war offenbar vor einiger Zeit nach Frohnstetten gebracht worden. Die Halterin spricht von drei Wochen, in der Gemeinde ist jedoch von sechs die Rede.

Die 43-jährige Frau behauptet, das Tier sei nur vorübergehend bei ihr untergekommen und sollte verkauft werden. Sie bestreitet auch, die Eigentümerin zu sein, und in der Tat gibt es Gerüchte in Frohnstetten, dass der von ihr getrennt lebende Ehemann das Tier in den Ort gebracht habe.

Der Bürgermeister von Stetten am kalten Markt, Maik Lehn, hat indes eine Diskussion über gefährliche Hunde gefordert. In Hessen und Hamburg werde die Rasse Kangal bereits als potenziell gefährlich eingestuft. "In anderen Bundesländern ist das aber nicht der Fall. Es erschließt sich den Mitbürgern nicht, warum das so unterschiedlich gehandhabt wird."

Renato Gigliotti, Sprecher des baden-württembergischen Innenministeriums, meint zum Vorgehen der Polizei: "Ist bekannt, dass es sich um einen Fall mit Hundebezug handelt, werden in der Regel die Polizeihundeführerstaffeln der regionalen Polizeipräsidien verständigt und hinzugezogen". Die Vollzugsbeamten seien neben dem Verhalten in solchen Situationen auch im Töten von Tieren geschult, meint Gigliotti.

Besitz spielt keine Rolle bei der Schuldfrage

Gegen die Katzen- und Hundehalterin sowie ihren Ehemann wird weiterhin wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.

Wie die Staatsanwaltschaft Hechingen am Donnerstag gegenüber unserer Zeitung erklärte, dürfte es für die rechtliche Bewertung ihrer Schuld ohne Belang sei, ob der Kangal ihr gehörte oder nicht. Als Bewohnerin von Haus und Garten sei sie in der Verantwortung gewesen – und nun in der Haftung.