Steinacher Räte legen Sanierungsgebiet fest und beschließen Satzung

Von Lars Reutter

Steinach. Das Sanierungsgebiet "Ortsmitte" haben die Steinacher Gemeinderäte festgelegt und gleichzeitig die Satzung für das Gebiet beschlossen. Eines der Vorhaben ist das Rathaus, aber auch Privatleute sollen in den Genuss von Fördergeldern kommen.

"Auch private Maßnahmen sind uns viel Geld wert", erklärte Bürgermeister Frank Edelmann und verwies auf einen nicht unerheblichen Teil an Gemeindegeldern, die für Sanierungsvorhaben innerhalb des festgesetzten Gebiets angegangen werden.

Denn von den ausgezahlten Fördergeldern kommen immer jeweils 60 Prozent vom Land und der Rest von der Gemeinde, erklärte Sybille Hurter von "Kommunale Stadterneuerung GmbH". Sie erläuterte auch das gesamt Verfahren. So haben bei der Befragung im Untersuchungsgebiet 88 Prozent grundsätzlich ihre Bereitschaft zur Mitwirkung signalisiert. Dies wertete sie als Zeichen für eine "sehr hohe Akzeptanz". Ferner habe sich gezeigt, dass den Bürgern in Steinach vor allem bei den Themen Verkehr und Stellplätze der "Schuh drückt". Daher wird in die Satzung auch das vom BürgerInnenrat formulierte Ziel aufgenommen, dass "Steinach verkehrsberuhigt und der Verkehr für Fußgänger und Radfahrer sicherer werden soll". Bei allen Maßnahmen sollen aber auch die Anforderungen der Geschäfte berücksichtigt werden. Auch soll eine neue Ortsmitte vom Adlerplatz bis zum Pfarrgarten geschaffen werden. "Die Kleinode" gehen bislang in der Ortsmitte unter, so Hurter.

Die Bewertung der Gebäude hat ergeben, dass rund 54 Prozent als sanierungsbedürftig einzustufen sind. Leerstände gebe es dagegen nur drei. Da viele Eigentümer tätig werden wollen, beschlossen die Gemeinderäte auf Anraten Hurters und Edelmanns das Sanierungsgebiet deckungsgleich mit dem Untersuchungsgebiet auszuweisen. Also nördlich von der Hauptstraße 65 und 70 bis südlich zur Hauptstraße 29. Wer auch nur knapp außerhalb des festgesetzten Gebiets liegt, bekommt keine Fördergelder. Davon betroffen sind konkret drei Vorhaben, erklärte Hurter. Diejenigen, die das Glück haben im Gebiet ihr Gebäude stehen zu haben, können für Arbeiten mit einem Mindestinvest von 5000 Euro eine Förderung von 20 Prozent bekommen. Wobei der Zuschuss auf maximal 25 000 pro Eigentümer festgelegt wurde. Bei Abbrucharbeiten ist der Maximalbetrag identisch, hier kann es aber eine 100-prozentige Förderung geben. Privatleute sollten aber auf jeden Fall vorher abklären, ob ihr Vorhaben förderungsfähig ist.

An öffentlichen Vorhaben steht die Sanierung des Rathauses an. "Ich kann da noch keine genauen Zahlen nennen", betonte Edelmann, dass die in der Sitzungsvorlage angeführten rund 2,7 Millionen Euro wohl nicht reichen. Er selbst gehe aufgrund des schlechten Zustands des Gebäudes von erheblich mehr aus, daher könnte auch eher die Gemeinde selbst als der Fördergeldgeber bei dieser Maßnahme an ihre Schmerzgrenze stoßen. "Außer den vier Außenwänden wird da kaum etwas stehen bleiben können", schwant Edelmann nichts Gutes. Die ausgearbeitet Planung soll dann im Oktober 2015 vorliegen, sodass wenn alles ganz optimal laufe, 2016 mit der Umsetzung begonnen werden könnte.