Bürgermeister Frank Edelmann diktierte Regina Ostermann die Namen der ersten Freiwilligen, die bei der Erstellung einer Offenhaltungskonzeption mitwirken wollen. Foto: Reutter Foto: Schwarzwälder-Bote

Regina Ostermann informiert über Offenhaltungs- und Mindestflurkonzeption

Steinach (lr). Über das Thema Offenhaltung hat Regina Ostermann vom Landschaftserhaltungsverband (LEV) Ortenaukreis in der Steinacher Bürgerversammlung gesprochen. Sie legte dar, warum die Erstellung einer Konzeption für den Erhalt von Fördergeldern nötig ist.

Steinach ist seit rund zwei Jahren Mitglied im LEV und könne daher für die Erstellung eines Offenhaltungs- und Mindestflurkonzeption, die aus einem Karten- und Textetil besteht, das Beratungsangebot in Anspruch nehmen. In einer solchen Konzeption werde dann festgehalten, welche Flächen die Gemeinde offenhalten möchte.

Das Konzept als solches werde von spezialisierten Planungsbüros im Auftrag der Gemeinde erstellt. Die Kosten würden zu 50 Prozent durch das Land kofinanziert. Involviert sollen aber auch innerhalb einer Arbeitsgruppe Landwirte bezeihungsweise Bürger sein, die mit dem Thema Offenhaltung zu tun haben. Hier fanden sich bereits im Rahmen der Bürgerversammlung erste Interessenten. "Damit haben wir eine erste Rumpfmannschaft zusammen", freute sich Bürgermeister Frank Edelmann.

Unter den Teilnehmer der Arbeitsgruppe ist auch Welschensteinachs Ortsvorsteher Erich Maier. "Für mich ist das eine Herzensangelegenheit", sagte er. "Es müssen alle mit ins Boot", warb er für die Teilnahme an der Arbeitsgruppe, und war sich sicher, dass man dann was "auf die Füß" bringe.

Die Konzeption ist laut Ostermann nur eine Art Absichtserklärung und als solche nicht bindend. Landwirte müssen also nicht befürchten, dass sie zu Offenhaltung zwangsverpflichtet werden. Allerdings kann man laut Ostermann nach der Erabeitung mit Landwirten Pflegeverträge abschließen. Nach dem Ablauf dieses Vertags könnten die Landwirte aber wieder Aufforstunganträge stellen. Geschlossen werden die Veträge mit dem Bewirtschafter (Pächter) einer Fläche und nicht mit dem Eigentümer.

Nötig sei die Erarbeitung einer Konzeption auch um Fördergelder nach nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) zu erhalten. Damit seien weitaus höhere Zuschüsse möglich, als über das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (Fakt). Dies zeigte Ostermann anhand von einem Beispiel.

Eingangs hatte die LEV-Mitarbeiterin den Handlungsbedarf klar gemacht: Der Rinderbestand in Steinach habe sich innerhalb der vergangenen 20 Jahre nahezu halbiert. "Es gibt immer weniger Grasverwerter und wenn wir nicht mähen, kommt der Wald", sagte Ostermann.

Von den 3332 Hektar Gemeindegebiet seien 1804 Hektar Wald (54,2 Prozent) und 1227 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche – von diesen wiederum hätten fast die Hälfte mehr als 25 Prozent Hangneigung. "Auf diese Flächen konzentrieren wir uns", sagte sie. Dass auch ebene, gut zu bewirtschaftende Flächen von Wald überzogen werden, müsse man aber ihrer Meinung nach nicht befürchten. "In der Konzeption werden daher die brisanten Bereiche benannt", sagte Ostermann. Auch wenn diese noch so klein seien. Diese offen zu halten, sei unter anderem auch wichtig, um die touristische Atrraktivität zu erhalten.