Die Wahl erfolgt natürlich geheim. Foto: dpa

Bürgerentscheid am Sonntag über weitere Zukunft des Gewerbegebiets. Quorum muss erreicht werden.

Steinach - Die Zukunft des interkommunalen Gewerbegebiets der Raumschaft Haslach liegt am Sonntag, 21. Juni, in den Händen der Steinacher und Welschen-steinacher Bürger. Sie können entscheiden, ob das Areal erweitert wird oder es bei der bestehenden Fläche bleiben soll.

Der SchwaBo gibt einen Überblick über die wichtigsten Fakten des Bürgerentscheids.

Fragestellung

Beim Bürgerentscheid ist besonders die Fragestellung zu beachten. Diese lautet: "Sind Sie gegen die Ausweisung eines weiteren interkommunalen Gewerbegebiets Interkom II auf dem Gebiet der Gemeinde Steinach?". Wer also will, dass es bei der bestehenden Fläche von zehn Hektar bleibt, muss "Ja" ankreuzen, wer eine Erweiterung will, muss mit "Nein" stimmen. Bürgermeister Frank Edelmann hatte bei der Übergabe der Unterschriften des Bürgerbegehres befürchtet, dass diese "Kreuzfrage" für Irritationen sorgen wird. Da aber die Frage des Bürgerbegehrens auch für den Entscheid gilt, wird über diese Formulierung am Sonntag abgestimmt.

Ablauf der Wahl

Abstimmen können die 3287 Wahlberechtigten (Stand 2. Juni) am Sonntag von 8 bis 18 Uhr. Die Gemeinde Steinach ist in drei Wahlbezirke eingeteilt. Der südliche Teil wählt im Rathaus im Erdgeschoss in Zimmer 1, der nördliche Teil im Rathaus im Sitzungszimmer und die Welschensteinacher im Foyer der Almendhalle. Der Wahlraum ist ferner in der Wahlbenachrichtigung angegeben. In den jeweiligen Wahlraum müssen diese Benachrichtigung und der Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden. Die ebenfalls stimmberechtigten EU-Ausländer müssen auch einen gültigen Identitätsausweis mitbringen. In der Wahlkabine muss entweder bei "Ja" oder "Nein" ein Kreuz gemacht werden. Wie bei jeder Wahl machen Zusatzanmerkungen auf dem Stimmzettel diesen ungültig.

Briefwahl

Wegen des Streiks der Post bittet die Gemeindeverwaltung alle Briefwähler darum, vorbeugend ihren Antrag auf Briefwahl als auch ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus abzugeben.

Gültigkeit

Die gestellte Frage ist laut Landesverwaltung in dem Sinne entschieden, indem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss aber mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten betragen – also in Steinach 822 Wahlberechtigte. Wird dieses Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit. Ist das Quorum aber erreicht, hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines endgültigen Beschlusses des Gemeinderats und kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

Bekanntgabe

Die Auszählung der Stimmen dürfte nach den Erfahrungen der vorherigen Wahlen in der Gemeinde zwischen einer halben und einer Stunde dauern. Das Ergebnis wird anschließend durch den Gemeindewahlausschuss im Rathaus im Dienstzimmer von Bürgermeister Frank Edelmann bekannt gegeben. Ferner wird das Resultat am Sonntag auch auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.

Voraussetzung

Zum Bürgerentscheid kommt es, weil 884 Steinacher und Welschensteinacher Wahlberechtigte das Bürgerbegehren von "Lebenswertes" Steinach mit ihrer Unterschrift unterstützen. Um an der Wahlurne über eine mögliche Erweiterung des Interkoms zu entscheiden, hätten der Bürgerinitiative bereits rund 330 Unterschriften ausgereicht. Denn nach dem im Land geltenden Recht müssen mindestens zehn Prozent aller wahlberechtigten Bürger der Gemeinde via Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid fordern.